Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten
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maximal eine Sistierung vorzusehen. Dieses Entgegenkommen sei anlässlich der Sitzung der Plattform KKJPD-EZV vom 3. Dezember 2020 zugesichert worden.
Zürcher Freilager AG, Cargologic AG, Magazzini Generali con Punto Franco SA und PFEG schlagen vor, die Übergangsfrist von zwei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern, falls das Gesetz im Jahr 2023 oder 2024 in Kraft träte.
sgv und scienceindustries fragen, ob alle Arten von Bewilligungen und Vereinbarungen innerhalb der Übergangsfrist erneuert werden müssten. In Anbetracht des beträchtlichen Aufwandes erwarten sgv und scienceindustries eine flexiblere Ausgestaltung und schlagen vor, die Frist zu streichen.
CARBURA fordert eine Übergangsfrist von mindestens drei Jahren.