Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung

oder die Abschaffung umweltschädlicher Anreize (u. a. BLSUI, collabhel, ERKSUI, GP-CH, OEKU, PRONAT, SES, SDSN, WWF).

– Hingegen werden neue Deklarationspflichten auch kritisch betrachtet (HandelCH).

– Angeregt wird, die Auswirkung der gewählten Lebensstile auf Mensch, Tier und Umwelt

aufzuzeigen (Agrarallianz, SUITS).

 12c (Negative Umweltauswirkungen fossiler Energieträger)

Für einige geht dieses Ziel zu wenig weit:

– Es wird angeregt, dass finanzielle Anreize für die Verwendung fossiler Energieträger

ganz abgeschafft werden sollen (SPS, collabhel, SEXG, PA2030).

– Angeregt wird auch, dass auf die Vermeidung aller negativen Umweltauswirkungen

durch finanzielle Anreize (und nicht nur die von fossilen Energieträgern) «hingewirkt» werde (und nicht «hinzielen») (Unibe, BLSUI, Bioterra, SDSN, SES, SfKs, GPCH, OE-KU, PRONAT, WWF, EVP)10 und Massnahmen zu deren Vermeidung getroffen werden (BIOV, ERKSUI).

– Zwei Kantone (BE und LU) hinterfragen, warum nur fossile Energieträger explizit er-

wähnt werden. Ausserdem wird angeregt, dass auf eine Transformation zu postfossilen Lebensstilen hingearbeitet werden soll (AWS).

– Das Ziel wird aber auch deutlich kritisiert. Der Kanton AI weist darauf hin, dass die Un-

terstützung oftmals durch Parlaments- oder Volksentscheide legitimiert wurde und die Zielsetzung somit gestrichen werden sollte (auch SAB). Der SBV-USP weist darauf hin, dass die Mineralölsteuerrückerstattung an die Landwirtschaft keinen finanziellen Anreiz für fossile Energieträger darstelle. Nur falls diese Meinung geteilt werde, soll die Zielsetzung stehen bleiben. Auch solle die Vermeidung fossiler Energieträger nicht zu Produktverboten führen (HandelCH).

 Weitere Ziele:

– Der Suffizienz-Gedanke sei durch die Einschränkung von bedürfnisgetriebenen Produk-

tions- bzw. Verkaufsmuster (GL) aufzunehmen. Weiter wird gewünscht, dass der Aspekt der Energie- und Ressourceneinsparung durch Verhaltensänderungen (BS, SSV, GE-LIKO) aufgenommen werde.

– Gewünscht wird, dass weitere SDG miteinbezogen werden, konkret SDG 4.7 (TI) und

SDG 16 (AWS) sowie SDG 9 und 11, namentlich 9.1, 11.3, 11,6. Weiter wird angeregt, dass die SDGs 12.2a und 12.2b bereits in diesem Kapitel genannt werden (Unibe). Zu-

10 «Negative Umweltauswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen (für die Verwendung fossiler Energieträger) werden aufgezeigt und es wird auf deren Vermeidung hingewirkt.» Dieses Ziel ist von grosser Bedeutung – wenn es gelingt, umweltschädigende Anreize abzuschaffen oder umzuwandeln, wird es möglich sein, den Druck auf die Umwelt massgeblich zu verringern. Das Volumen solcher Subventionen ist ein Mehrfaches höher als die Ausgaben für die Umwelt (s. z. B. OECD 2020). Wie erst dieses Jahr durch eine Studie von WSL und scnat verdeutlicht, gibt es auch in anderen Umweltbereichen negative Anreize, etwa solche, die die Biodiversität schädigen. Deswegen schlagen wir vor, die Begrenzung auf die Vermeidung fossiler Energieträger aufzuheben und «für die Verwendung fossiler Energieträger» aus dem Satz zu streichen. «Hinwirken» ist kräftiger als hingezielt, ersteres bedeutet, dass tatsächlich etwas unternommen wird; wir schlagen vor, den Text anzupassen (letztes Wort ändern).»