Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung
– Eine Überprüfung der (zu) strikten Haltbarkeitsanforderungen sei ins Auge zu fassen (GL).
– Die Stossrichtung wird begrüsst (BLSUI, collabhel, SDSN), die Informations- und Sensibilisierungsarbeiten seien zu stärken (BS, SBV-USP, CHBLFV).
Nachhaltigkeit entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette
– Die Massnahmen im Aus- und Weiterbildungsbereich werden von FR kritisch hinterfragt, da dies kantonale Massnahmen seien.
– Für BS und SSV sollen die Bildungsmassnahmen entlang aller Sektoren der Wertschöpfungskette stattfinden.
– Angeregt wird, dass auch bei der Vergabe von Fördermittel die Lebensmittelpyramide miteinbezogen werde (BS, SSV).
– Für GR verpasst diese Stossrichtung die Flughöhe und es sei bereits eine Massnahme (GR).
– Gefordert wird, dass die soziale Dimension miteinbezogen werde (SBV-USP, CHBLFV).
– In der Ausgestaltung der Massnahme fehle die ökologische Dimension, ausserdem sei die Senkung der Nutzierbestände unumgänglich, falls das Ziel erreicht werden soll, weiter seien die Regulierungsmassnahmen unbekannt, ausserdem solle nicht nur die Landwirtschaft miteinbezogen werden und Wissen soll bereit gestellt werden (BLSUI, GPCH, collabhel, PRONAT, SDSN, SES, SfKs, WWF)14.
– Kritisch äussern sich OW und der SBV-USP und weisen darauf hin, dass die Schweiz ein Bergland sei, was die Landwirtschaft in diesen Gegenden erschwere.
Resilienz des Ernährungssystems
– Gefordert wird, dass die Stossrichtung um die standortangepasste Landwirtschaft ergänzt wird (BLSUI, collabhel, GPCH, PRONAT, SDSN, SES, SfKs, WWF).
Neue nationale Stossrichtung
– Bäuerliche Kreise fordern, dass Bund und Kantone in öffentlichen Verpflegungseinrichtungen auf saisonale und regionale Labelprodukte achten (SBV-USP, CHBLFV).
14Wir schlagen vor, nach Satz 1 einzufügen: «Der Staat setzt die Rahmenbedingungen so, dass der Konsument für
nachhaltig produzierte Nahrungsmittel nicht mehr bezahlen muss als für solche, die auf Kosten der Umwelt und des Tierwohls hergestellt worden sind.» Eine Nutztierbestandsreduktion ist unumgänglich, wenn die Schweiz die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) erreichen will. Eine Reduktion der Tierbestände muss jedoch von drastischer Senkung des Konsums von Tierprodukten - und dem entsprechend auch von einer Reduktion der massiven Werbung für solchen Konsum - begleitet werden. Wir schlagen deshalb vor, wie folgt nach Satz 3 zu ergänzen: «In der Landwirtschaft gehört eine Senkung der Nutztierbestände und des Konsums von Tierprodukten dazu.» Satz 4 und 5: «Zudem prüft er restriktivere Zulassungen von risikobehafteten Einträgen durch die Landwirtschaft in die Umwelt und setzt diese wo nötig um. Er achtet dabei auf eine ökonomisch und sozial verträgliche Ausgestaltung der Massnahmen.» aus unserer Sicht ist es ein Kardinalfehler, dass in dieser Botschaft und in diesem Satz «ökologisch» fehlt – bitte unbedingt einfügen! Abgesehen davon soll der Bund «sozial und ökonomisch verträglich» nicht alleine auf die Landwirtschaft beziehen, sondern auf die Gesamtgesellschaft. Nur so dürften auch die externen Effekte mit berücksichtigt werden… (siehe dazu S. 18. «Den Energieverbrauch senken», wo die Ökologie drin ist…) Schliesslich schlagen wir vor, Satz 6 wie folgt zu ergänzen: «Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Anwendung des Wissens zur Vermeidung des Ausstosses von Treibhausgasen, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Förderung von Biodiversität bei den relevanten Akteurinnen und Akteuren vorhanden ist und genutzt wird.» Wissen führt nicht immer automatisch zu einer besseren Umsetzung.