Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung

 Die Internalisierung der externen Kosten sei eine einseitig ökologisch ausgerichtete Strate-

gie (TCS).

 Die SAB wünscht eine Streichung des Satzes «Weiter sollen die öffentlichen und privaten

Finanzflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden».

b) Ziele und Stossrichtungen

Zahlreiche Hinweise betreffen eine Erweiterung der Ziele oder Stossrichtungen (oft nicht genau unterscheidbar, daher zusammen dargestellt). Die Strategie solle:

 Generell die Stossrichtungen konkretisieren (FR) und u. a. die Rolle von Kantonen und Ge-

meinden aufnehmen (LU).

 Das CO2-Ziel klären (GE, VD, Lausanne, AWS, IPCCS) bzw. verschärfen (Swisscleantech,

SDSN) (z.B. 2040 Netto-Null generell oder raschere Senkung für inländische Treibhausgasemissionen: EVP, ähnlich CHVU, GPCH, PA2030, PRONAT, SEXG, SES, WWF) – mit zahlreichen Formulierungsvorschlägen – oder umgekehrt: Mit Rücksicht auf die Wirtschaft umsetzen (swissmem, IGEB). Weiter gewünscht wird, ein eigenständiges Ziel für Verkehr zu setzen (TG) und nichtfossilen Treibhausgasemissionen stärker zu beachten (z. B. CO2- Ausstoss in der Zementindustrie und Landwirtschaft, Lachgas- und Methanausstoss in der Industrie und Landwirtschaft) (SPS) sowie indirekte («graue») Emissionen z. B. aus Baustoffen (ZG) und künstliche Senken zu berücksichtigen (BE, HandelCH).

 Die Schleichende Temperaturzunahme beachten (AWS, SDSN).

 Wälder und ihre Rolle bei der Aufnahme von Kohlenstoff thematisieren (ETH-Rat).

 Die Koordination von Verkehrs-, Siedlungs- und Landschaftsentwicklung stärker berück-

sichtigen und dabei die Siedlungs- und Landschaftsqualität bzw. Stadtplanung mehr einbeziehen (AG, BS, ähnlich auch SPS, AWS, collabhel, ETH-Rat, KOFF, SGBFSS), dies auch unter Berücksichtigung des sozialen Zusammenhalts (BS, ähnlich SPS). Weiter sei der Schutz von Kulturlandschaften und von baukulturellen Werten zu ergänzen (SIA, CHVU).

 Biodiversität stärker gewichten und das Thema Klima mit der Biodiversitätsstrategie ver-

knüpfen (EVP, GPCH, PRONAT, SES, WWF), aber auch mit dem Bodenschutz (sanu).

 Bei den Naturgefahren den Umgang mit Naturgefahren als eigenständiges Ziel formulieren

(LU), Formulierung über «Schadenereignisse» differenzieren (PLANAT) und beim Hochwasserschutz besser auf den Erhalt der Ackerflächen achten (SBV-USP und weitere bäuerliche Organisationen).

 Die Bedeutung des Finanzplatzes, des Bundes als Anleger (SPS, ETH-Rat, AS, CaritasCH,

OEKU, PA2030, SEXG, SSF, SUIJUS) sowie von unlauteren Finanzflüssen (SAH) thematisieren.

 International:

– Das Thema Klimaverträglichkeit von Finanzflüssen biete Schwierigkeiten, insbesondere bei der Beurteilung von Technologien und Abgrenzung von nachhaltigen und nichtnachhaltigen Aktivitäten (swissmem).