Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/68: Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 17 Seiten

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3.3 Teilnehmer, welche die Vorlage ablehnen

Kantone: ZH

Politische Parteien: FDP, GLP

Verbände: economiesuisse, digitalswitzerland, OAV; Vision Konsum, SGV

Verschiedene: booking.com, expedia

3.4 Teilnehmer, welche die Vorlage, so wie vom Bundesrat vorgeschlagen, ablehnen, aber eine weitergehende Regulierung befürworten

Verbände: SGV

3.5 Teilnehmer, die ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben

Verbände: SSV

4 Die Stellungnahmen im Einzelnen

4.1 Bewertung der vorgeschlagenen Bestimmung

AR, GE, JU, NE, SG, SO, TG, VD, ZG, SAB, EKK, HANDELSVERBAND.swiss und eine Vielzahl der in Anhang Ziff. 8 genannten Beherbergungsbetriebe betonen, dass mit dem

Verbot von Preisbindungsklauseln die Wirtschaftsfreiheit der Beherbergungsbetriebe, insbesondere deren Preissetzungsfreiheit, sichergestellt werde.

AI und GL sind der Ansicht, dass das Verbot von Preisbindungsklauseln der Verlässlichkeit in der Vertragsgestaltung diene.

BE, FR, LU, TG,FER und GastroSuisse sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Regelung die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbetriebe stärke. In diesem Zusammenhang he-

ben Die Mitte, SVP, CCI, CP, fairunterwegs, GastroSuisse und swiss hostels hervor, durch

die Regelung werde verhindert, dass die Plattformbetreiber ihre Übermacht gegenüber den Beherbergungsbetrieben missbrauchen können.

VS, hkbb, HotellerieSuisse, HotellerieSuisse GR und HotellerieSuisse ZH erachten es als

sinnvoll, dass sich das Verbot von Preisbindungsklauseln auf alle Beherbergungsbetriebe beziehe.

FR, VS, FER und GastroSuisse weisen darauf hin, dass das Verbot von Preisbindungsklauseln eine Diskrepanz zu den Regelungen im benachbarten Ausland verhindere, wo solche Klauseln bereits verboten seien. In diesem Zusammenhang erwähnt SPS Erfahrungen im Ausland, die zeigen würden, dass die Preisdifferenzierung auch tatsächlich praktiziert würde. SPS verweist diesbezüglich auf eine Studie des Bundeskartellamts in Deutschland aus dem Jahre 2020, wonach bei einem Verbot von Preisparitätsklauseln über die Hälfte der mit booking.com zusammenarbeitenden Betriebe die Preise differenzieren würden.

STV, WEKO, EKK und HANDELSVERBAND.swiss erachten das UWG als das richtige Gefäss, um ein Verbot von Preisbindungsklauseln zu verankern.