Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/68: Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 17 Seiten
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Booking.com ist der Ansicht, dass das Verbot von Preisbindungsklauseln verfassungswidrig sei. Dieses verletze insbesondere die Wirtschaftsfreiheit und das Rechtsgleichheitsgebot.
Acsi, FRC und SKS werfen die Frage auf, ob das Verbot von Preisbindungsklauseln durch Wahl des Rechts eines anderen Staates wegbedingt werden könnte. Wenn das Verbot auch als Strafnorm ausgestaltet würde, wäre eine Durchsetzung des Verbots in der Schweiz sichergestellt.
4.2 Änderungsvorschläge
4.2.1 Erweiterung des Verbots auf Verfügbarkeits- und Konditionen-
paritätsklauseln GR, VD, SPS, die Mitte, SAB, SGV, acsi, cci, fairunterwegs, FRC, GastroSuisse, glhk, HotellerieSuisse, HotellerieSuisse GR, HotellerieSuisse ZH, KMU-Forum, SKS, STV,
swiss hostels sowie die meisten der unter Anhang Ziff. 8 genannten Beherbergungsbetriebe beantragen, dass auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln vom Verbot zu erfassen zu seien. Verfügbarkeitsparitätsklauseln beziehen sich darauf, inwieweit sich die Art und die Anzahl der auf anderen Absatzkanälen angebotenen Zimmern vom Angebot auf der Online-Buchungsplattform unterscheiden darf. Konditionenparitätsklauseln beziehen sich auf die Egalität des Angebots zwischen Online-Buchungsplattformen und anderen Kanälen in weiteren Aspekten. Unter diesen Sammelbegriff fallen oftmals weitere vertragliche Aspekte wie Stornierungsbedingungen, aber auch inbegriffene Zusatzleistungen wie Frühstück, WLAN oder Rabattgutscheine für die örtlichen Bergbahnen. Im Wesentlichen wird der Antrag damit begründet, dass Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln die Beherbergungsbetriebe in ihrer Wirtschaftsfreiheit gleichermassen einschränken wie Preisparitätsklauseln. expedia lehnt eine Erweiterung des Verbots auf solche Klauseln ausdrücklich ab.
4.2.2 Verbot der direkten und indirekten Durchsetzung von Preisparitätsklauseln GR, JU, SAB, SGV, acsi, FRC, HotellerieSuisse, HotellerieSuisse GR, HotellerieSuisse
ZH, KMU-Forum, SKS, STV, swiss hostels sowie einige der unter Anhang Ziff. 8 genannten Beherbergungsbetriebe beantragen, dass nicht nur die Durchsetzung von Paritätsklauseln mit direkten, sondern auch mit indirekten Mitteln zu verbieten sei. Als ein Beispiel für eine indirekte Durchsetzung von Paritätsklauseln wird die Herabstufung im Ranking von Beherbergungsbetrieben durch die Plattformbetreiber genannt. GastroSuisse teilt die Befürchtungen einer solchen indirekten Diskriminierung.
4.2.3 Weitere Anträge
NE, VD und CP regen an, das Verbot von Preisbindungsklauseln auf sämtliche Sektoren zu erweitern und nicht auf den Beherbergungssektor zu beschränken.
ZG fordert, dass bei allfälligen Verbandsbeschwerden gestützt auf Art. 8a VE-UWG die Anonymität des Einzelbetriebs sicherzustellen sei.
Bei untenstehenden Anträgen handelt es sich um Eventualanträge, falls der Bundesrat an der Vorlage festhalten sollte:
GLP beantragt, die Einschränkung, dass Art. 8 UWG nur im Verhältnis zwischen Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten gelte, aufzuheben sei. Dies würde es auch den KMU