Vorlage Verordnung
Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 8 Seiten
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L 107/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 6.4.2020
(5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
(6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 4 Absatz 5 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um zwei Monate verlängert.
Artikel 9
Aufhebung und Übergangsbestimmungen
(1) Die Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI wird mit Wirkung vom Tag der tatsächlichen Implementierung des FADO-Systems durch die Agentur, der durch einen Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d der vorliegenden Verordnung festgelegt wird, aufgehoben.
(2) Das Generalsekretariat des Rates übermittelt die im gemäß der Gemeinsamen Maßnahme 98/700/JI eingerichteten FADO-System enthaltenen Informationen an die Agentur.
(3) Die Mitgliedstaaten sind damit einverstanden, dass die in ihrer Inhaberschaft befindlichen, im gemäß der Gemeinsamen Maßnahme 98/700/JI eingerichteten FADO-System gespeicherten Informationen vom Generalsekretariat des Rates in das gemäß der vorliegenden Verordnung eingerichtete FADO-System übertragen werden.
Artikel 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar
in den Mitgliedstaaten.
Geschehen zu Brüssel am 30. März 2020.
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
D. M. SASSOLI G. GRLIĆ RADMAN