Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten

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Die glp und die Swico äussern sich zur inkrementellen und agilen Softwareentwicklung dahingehend, dass bei der Entwicklung von Software und Datensystemen ein flexiblerer Ansatz zu wählen sei als bisher. Dafür seien die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Gegebenenfalls müsse in diesem Bereich auch das Beschaffungsrecht angepasst werden. Ziel dieser Änderungen solle es insbesondere sein, die Agilitätsmassnahmen der IKT-Strategie des Bundes 2020–2023 rascher umzusetzen. Die Beschaffung und Entwicklung solcher Systeme sollte sehr agil und flexibel sein,

indem zuerst ein Kernsystem entwickelt und ausgerollt werde und dieses dann dynamisch um weitere Funktionalität erweitert werde. Dieses Vorgehen stehe im Gegensatz zum heutigen Ansatz, bei dem möglichst alle Anforderungen in einem Pflichtenheft erfasst würden und dieses als Gesamtpaket ausgeschrieben werde. Die Erfahrung zeige, dass dieser Ansatz in der digitalen Welt nicht funktioniere. Der geforderte inkrementelle Ansatz erlaube es viel besser, die Anforderungen anwendergerecht zu erfassen. Der Nutzung von Datenstandards und Schnittstellen komme dabei eine zentrale Funktion zu.

Der VSED bringt vor, dass das Melderecht und damit die Führung der kommunalen Einwohnerregister auf der Basis des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) kantonal geregelt sei. Der VSED stelle vermehrt fest, dass dies für digitale, schweizweite Projekte sehr oft stark hinderlich sei. Die Schaffung eines eidgenössischen Melderechts sei aus Sicht des Verbandes daher unerlässlich.