Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten

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3.4.2 Zu weiteren Themengebieten

Der Kt. BE stellt einen Antrag betreffend eine neue Bestimmung über den Datenschutz bei der E-Government-Zusammenarbeit, die sinngemäss Folgendes regelt:

«Bei der Zusammenarbeit des Bundes und der Kantone im Bereich des E-Government, namentlich beim Abschluss entsprechender Vereinbarungen oder der gemeinsamen Beteiligung an Organisationen, legen die beteiligten Kantone und der Bund gemeinsam fest, welche Gesetzgebung über den Datenschutz und die Informationssicherheit auf die Zusammenarbeit und die mit ihr verbundene Bearbeitung von Personendaten und Informationen Anwendung findet: entweder die Gesetzgebung des Bundes oder die eines beteiligten Kantons.»

Begründung: Sowohl der Bund wie die Kantone verfügten über je eigene gesetzliche Vorschriften über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS). Eine gemeinsame E-Government-Betriebsorganisation wie eOperations müsste daher theoretisch die unterschiedlichen Vorschriften aller Kantone und des Bundes gleichzeitig beachten, und unterstünde der Aufsicht von 27 unterschiedlichen parlamentarischen und datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden. Es sei daher nötig, den beteiligten Gemeinwesen zu ermöglichen, sich auf die Anwendung einer einzigen Gesetzgebung zu einigen. Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a EMBaG erlaube es dem Bundesrat zwar

bereits, «das anwendbare Recht», und damit wohl auch das anwendbare ISDS-Recht, bei der Übertragung von E-Government-Bundesaufgaben an Dritte zu regeln. Dies beziehe sich aber offenbar nur auf die übertragenen Bundesaufgaben und nicht auf die mit der jeweiligen E-Government-Leistung auch unterstützten kantonalen Aufgaben. Dasselbe gelte für die Vereinbarungen, die der Bund gemäss Artikel 5 EMBaG abschliessen könne. Es sei daher nötig, eine Regelung vorzunehmen, die auch die Kantone miteinschliesse, und zwar auch für E-Government-Kooperationen der Kantone untereinander ohne Beteiligung des Bundes.

Médecins Fribourg verlangt, dass ins Gesetz eingefügt werde,

- dass alle von der E-Administration erhobenen Daten ausnahmslos in der Schweiz gehostet würden;

- dass seriöse ökonomische Studien über die Kosten von E-Government erstellt würden, sowohl bei der Implementierung als auch bei der zukünftigen Verwaltung, und dass die Ergebnisse veröffentlicht würden;

- dass eine Qualitätskontrolle der E-Administration gewährleistet werde und die Ergebnisse öffentlich gemacht würden.

Gemäss der Ligue vaudoise hätten Bundesgesetze die Verantwortungsbereiche der verschiedenen an der Umsetzung beteiligten Akteure stets klar zu definieren. Der Gesetzesentwurf laufe Gefahr, Verantwortungsketten zu verwischen und diese sowie Öffentlichkeitsrechte abzuschaffen:

Über die Publizität der getroffenen Vereinbarungen, ihre Veröffentlichung und ihre Bekanntmachung werde im Entwurf nichts gesagt.

3.5 Anträge und Anregungen zu ausserhalb der Vorlage zu behandelnden Themen

Gemäss der glp sei darauf zu achten, dass die verschiedenen Instrumente zielgerichtet und in Einklang mit den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundes eingesetzt werden. Ein Negativbeispiel sei die eOperations Schweiz AG. Es sei nicht ersichtlich, weshalb vorliegend der Weg über die Gründung einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft gewählt worden sei. Weder gehe es um die Aufnahme von Kapital noch sollen Private beteiligt werden. Die vorliegende Wahl der Rechtsform der AG stehe auch im Widerspruch zum neuen Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ), zu welchem vor Kurzen die Vernehmlassung durchgeführt worden sei. Dort schlage der Bundesrat – in einer vergleichbaren Konstellation – die

Gründung einer öffentlich-rechtliche Körperschaft als Trägerin der Plattform vor (was die glp in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 25. Februar 2021 als unnötig aufwändig und teuer kritisiert und eine Bundeslösung gefordert habe). Die glp vermisse die nötige Kohärenz bei der Auswahl der Instrumente und erwarte, dass dies künftig einheitlich und in nachvollziehbarer Weise gehandhabt werde.