Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 56Fedlex · Ergebnisbericht

Thema Schnittstellen, deren Wichtigkeit laufend steige. Sie halten es für dringlich, mit einem gesonderten EMBaG-Artikel die dafür nötigen Regelungen zu erlassen. Darunter würden fallen:

- Ein Prinzip «API by default», analog zu «open by default» in Artikel 11 zu OGD. Neu entwickelte Software müsste über dokumentierte und wo immer möglich durch potenziell alle nutzbare Schnittstellen verfügen. Für «Legacy Software» sei eine Übergangsfrist zu definieren.

- Die verfügbaren Schnittstellen und deren Metadaten seien zu publizieren, auf einer zentralen Plattform analog OGD – oder, idealerweise, gleich auf der gleichen Plattform. Diese Plattform habe ein «API Management» bereitzustellen, mit dem pro Funktion und pro Klasse von Funktionen Zugriffsrechte und Abfragelimiten zugeteilt werden könnten.

- Die Klassifizierung der Funktionen («API endpoints») z.B. in «öffentlich», «öffentlich mit Authentifizierung», «geteilt» (z.B. über die föderalen Ebenen hinweg) und «privat» (nur innerhalb der Bundesverwaltung) würde durch das zuständige Departement durchgeführt, ebenso die entsprechende Vergabe von Berechtigungen.

- Das zuständige Departement betreibe einen zentralen «Single Point of Orientation», an welchen Vorschläge für neue Schnittstellen, Verbesserungsvorschläge etc. getragen werden könnten.

- Die Schnittstellen seien nach offenen internationalen Standards zu gestalten, entsprechend zu Artikel 13.

Das Thema Schnittstellen bilde eine Brücke zwischen den Themen OGD, OSS und Standards,

eine klare und verbindliche Regelung sei nötig. Das Potenzial für Wirtschaft und Gesellschaft sei enorm (vgl. zum Ganzen auch die Motionen 20.4260, 18.4276 und 18.4238).

economiesuisse regt ebenfalls an, dass der Staat beim Behördenaustausch mit Unternehmen auch innovative Geschäftsmodelle ermöglichen solle. Dank entsprechenden Schnittstellen gegen aussen, die auch maschinenlesbar seien, könnten neue Produkte und Dienstleistungen als

«Scharnier» zwischen den Behörden und Unternehmen entstehen, beispielsweise intelligente ERP-Software oder KI-basierte Assistenzsysteme. Dadurch könnten neue technologische Ökosysteme geschaffen werden, welche die Unternehmen administrativ erheblich entlasten würden. Ein Wettbewerb um die optimale Behörden-Interaktion führe dazu, dass die entsprechenden Prozesse konstant verbessert würden und die Wirtschaft folglich über mehr Ressourcen verfügte, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Die öffentliche Hand profitiere beim Austausch über Schnittstellen unter anderem unmittelbar von einer höheren Datenqualität, aber auch mittelbar von der höheren Produktivität der Wirtschaft.

Auch die FER setzt sich dafür ein, dass standardisierte Schnittstellen und der Informationsaustausch mit Unternehmen und Privatpersonen weiter ausgebaut werden sollten. Digitale Plattformen und «elektronische Schalter» würden erhebliche finanzielle Mittel erfordern und oft wenig Mehrwert bieten. Auch sollte der Staat innovative Geschäftsmodelle im Austausch zwischen Behörden und Unternehmen besser berücksichtigen. Durch geeignete externe Schnittstellen könnten neue Produkte und Dienstleistungen zwischen Verwaltung und Wirtschaft geschaffen werden, wie z.B. intelligente ERP-Software (Enterprise Resource Planning) oder IT-basierte Supportsysteme. Dadurch würden neue Technologie-Ökosysteme entstehen, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich verringern würden. Das eigentliche Potenzial der Digitalisierung werde in diesem Gesetzesentwurf also nicht ausreichend erkannt. Es sollte nicht vergessen werden, dass Unternehmen besonders empfindlich auf die Kosten der Regulierung reagierten. Je reibungsloser, zuverlässiger und effizienter der Austausch mit den Behörden sei, desto geringer sei der Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Die Digitalisierung der Prozesse erfordere daher eine größere Interoperabilität zwischen den Systemen, sowohl technisch als auch organisatorisch.

Die GPS betont, dass das Einrichten von Schnittstellen zum Austausch von Daten und der Zugriff auf Funktionen in einer klug vernetzten Infrastruktur von zentraler Bedeutung sei. Leider schlage sich dies nicht im EMBaG nieder. Die Schnittstellen gehörten zwingend in das Gesetz. Ein entsprechender Abschnitt solle festhalten, dass neu entwickelte Software standardmässig über dokumentierte und durch alle nutzbare Schnittstellen verfüge. Diese seien nach offenen, internationalen Standards zu gestalten.

In die gleiche Richtung äussern sich die glp, die FDP, die Piratenpartei sowie die Swico und fordern nachdrücklich, im Gesetz Grundsätze zu Schnittstellen (Application Programming Interface, API) zu verankern.