Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten

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3.3.3.18Artikel 16 Übergangsbestimmungen betreffend Open Government Data

1 Die Verwaltungseinheiten können die öffentliche Zugänglichmachung ihrer Daten ihren Ressourcen entsprechend etappenweise umsetzen, spätestens jedoch bis fünf Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 11.

2 Sie sind nicht verpflichtet, Daten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erhoben oder erstellt wurden, zugänglich machen.

10 Vernehmlassungsteilnehmende fordern eine kürzere Übergangsfrist.

Der CCC-CH beantragt eine Kürzung der Übergangsfrist auf ein Jahr sowie eine rückwirkende Veröffentlichungspflicht.

Opendata.ch, Digitale Gesellschaft, CH++, Swiss Data Alliance, Piratenpartei und Swico verlangen eine Kürzung der Übergangsfrist auf zwei Jahre. Es bestehe seit 2014 eine verbindliche Open Government Data Strategie. Damit die Schweiz den Anschluss nicht verliere, sei jetzt ein erhöhtes Tempo gefragt.

Die glp beantragt eine Kürzung auf drei Jahre.

Der Kt. ZH beantragt, dass im Artikel nicht nur auf die Ressourcen Bezug genommen werde, sondern auch auf die Nachfrage. Die Umsetzung solle sodann so rasch wie möglich aber spätestens bis nach fünf Jahren erfolgen. Zudem solle auch eine rückwirkende OGD-Pflicht eingeführt werden.

Digitale Ökonomie fordert, dass der Artikel ausdrücklich festhalten solle, dass die Umsetzung so rasch wie möglich und nur ausnahmsweise bis in fünf Jahren zu erfolgen habe.

3.3.3.19Artikel 17 Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Zum letzten Gesetzesartikel haben nur 2 Vernehmlassungsteilnehmende Stellungnahmen eingereicht und darin die Streichung des Absatzes 2 beantragt.

❖ Teilweise Zustimmung zu Artikel 17 • Änderungsantrag zu Artikel 17 Absatz 2

Sowohl Opendata.ch als auch der Verein CH++ beantragen, das Gesetz mit der Verabschiedung in Kraft treten zu lassen und begründen dies mit der Dringlichkeit klarer Fortschritte im Bereich des Open Government Data. Absatz 2 sei daher zu streichen.

3.4 Weitere Anträge und Anregungen

3.4.1 Zum Thema Schnittstellen

6 Vertreter der digitalen Zivilgesellschaft (Opendata.ch, Verein CH++, CH Open, Digitale Gesellschaft, digitalswitzerland und Swiss Data Alliance) vermissen schmerzlich einen Artikel zum