Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/105: Änderung des Bundesgesetzes über Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus · 8 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Die Tourismusbranche ist besonders stark von der Covid-19-Pandemie betroffen. Dies trifft insbesondere auf den Städte- und Geschäftstourismus sowie auf stark international ausgerichtete Destinationen zu. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 1. September 2021 ein Recovery Programm für den Schweizer Tourismus verabschiedet. Damit soll die Erholung des Tourismus nach der Covid-19-Pandemie unterstützt werden. Schwerpunkte bilden die Wiederbelebung der Nachfrage und der Erhalt der Innovationsfähigkeit. Thematisch wird der Fokus auf den Städte- und Geschäftstourismus, die Nachhaltigkeit sowie auf die Digitalisierung gelegt.
Mit dem Recovery Programm für den Schweizer Tourismus werden die drei bewährten tourismuspolitischen Förderinstrumente Schweiz Tourismus (ST), Innotour und die Neue Regionalpolitik (NRP) verstärkt eingesetzt. Die touristische Erholung wird gezielt begleitet und unterstützt. Mit dem Programm soll ein Beitrag geleistet werden, damit der Schweizer Tourismus insgesamt gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgeht.
Das Recovery Programm beinhaltet folgende drei Massnahmen: ST wird den Recovery Plan 2020-2021 in den Jahren 2022 und 2023 fortsetzen, wofür ST zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 30 Millionen Franken zur Verfügung stehen (ein Teil davon wird für die finanzielle Entlastung der Tourismuspartner von ST eingesetzt). Des Weiteren soll die Förderung von innovativen Projekten im Tourismus mittels Innotour befristet für den Zeitraum 2023-2026 ausgeweitet werden. Im Rahmen von Innotour soll der Beitrag des Bundes an innovative Projekte von aktuell maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht werden. Damit werden die Innovationskosten sinken und der Tourismussektor soll trotz der herausfordernden Situation in der Lage sein, Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen und neu zu initiieren sowie Kooperationen einzugehen. Die Umsetzung der Massnahme bedingt eine befristete Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sowie eine Aufstockung der Innotour-Mittel um insgesamt 20 Millionen Franken für den Zeitraum 2023-2026. Um der NRP-Projektförderung in der laufenden Programmperiode 2020-2023 rasch zusätzlichen Schub zu verleihen, stellt der Bund den Kantonen über eine Ergänzung der Programmvereinbarungen 10 Millionen Franken zusätzlich aus dem Fonds für Regionalentwicklung ohne ergänzende Auflagen zur Verfügung.
Der Bundesrat hat das WBF am 1. September 2021 beauftragt, als ein Element des Recovery Programms, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus zu erarbeiten. Der Bundesanteil bei Innotour-Projekten soll für den Zeitraum 2023 bis 2026 von maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht werden.
1.1.1 Übersicht über die Tourismuspolitik des Bundes
Die neue Tourismusstrategie, welche am 10. November 2021 vom Bundesrat gutgeheissen wurde, stellt die Grundlage der Tourismuspolitik des Bundes dar und gibt somit auch den Rahmen für das Recovery Programm sowie für die befristete Anpassung der Förderung über Innotour vor. Mit seiner Tourismuspolitik will der Bundesrat zu einer international wettbewerbsfähigen Tourismuswirtschaft und einem attraktiven und leistungsfähigen Tourismusstandort Schweiz beitragen.
Die Tourismuspolitik des Bundes verfolgt folgende fünf Ziele: Rahmenbedingungen verbessern, Unternehmertum fördern, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen, Attraktivität des Angebots und den Marktauftritt stärken. Die Ziele adressieren die relevanten Herausforderungen und die Bedürfnisse des Schweizer Tourismus und setzen Schwerpunkte, die eine fokussierte Umsetzung der Tourismuspolitik des Bundes ermöglichen. Die Umsetzung der neuen Tourismusstrategie des Bundes erfolgt anhand von Aktivitäten. Für jedes Ziel werden drei Aktivitäten festgelegt, d.h. insgesamt 15 Aktivitäten. Inhaltlich wird in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Investitionsförderung des Bundes gelegt. Ziel ist es, die Investitionsförderung der SGH und der NRP zu modernisieren und zu stärken.
Für die Umsetzung der neuen Tourismusstrategie sind die vier tourismuspolitischen Förderinstrumente von zentraler Bedeutung: Neben Innotour sind das – die untenstehend kurz vorgestellten Instrumente – Schweiz Tourismus, die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, sowie die Neue Regionalpolitik. Die Tätigkeit der tourismuspolitischen Förderinstrumente ist – wie auch die Tourismuspolitik des Bundes als Ganzes – subsidiär zu den Bemühungen der Kantone, Gemeinden und der tourismusabhängigen Wirtschaft ausgestaltet.
Schweiz Tourismus (ST)
Schweiz Tourismus fördert auf der Basis des Bundesgesetzes über Schweiz Tourismus1 im Auftrag des Bundes die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland. Die Aufgaben von ST sind im Gesetz abschliessend aufgezählt. Sie umfassen zum einen das Basismarketing für das Tourismusland Schweiz wie etwa die Pflege der Marke, die Bearbeitung der Märkte und die Kundeninformation. Zum anderen hat ST einen Koordinations- und Beratungsauftrag. Im Rahmen des Koordinationsauftrags führt ST beispielsweise themenspezifische Kampagnen im Sinne offener Marketingplattformen durch. Zusammen mit Destinationen und Verbünden wird die Angebotsentwicklung und Produktinnovation vorangetrieben und ins Marketing integriert.
ST verfügt über ein jährliches Budget von über 90 Millionen Franken. Der Bund gewährt ST auf der Basis von Artikel 6 des Gesetzes im Rahmen der bewilligten Kredite jährliche Finanzhilfen. Die Bundesversammlung bestimmt alle vier Jahre den Zahlungsrahmen mit einem einfachen Bundesbeschluss. Für 2020-2023 beläuft sich der Zahlungsrahmen auf 230 Millionen Franken (exklusive Recovery Plan).
Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft2 zuständig. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft, die über ein zinsfreies Darlehen des Bundes im Umfang von rund 236 Millionen Franken verfügt. Genossenschafter sind neben dem Bund Banken, Kantone, Hotellerie, Wirtschaft und Verbände.
Die SGH ist in drei Tätigkeitsfeldern aktiv. Sie gewährt subsidiär zu privaten Kapitalgebern Darlehen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten für die Erneuerung und den Kauf von Beherbergungsbetrieben und Neubauten, wenn diese marktgerecht sind. Per Ende 2020 betrug der Darlehensbestand 233 Millionen Franken, aufgeteilt auf 287 Betriebe. Die SGH
1 SR 935.21
2 SR 935.12