Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/105: Änderung des Bundesgesetzes über Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus · 8 Seiten

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Ein besonderer Fördereffekt in diesen drei Themenfeldern soll durch eine gezielte Projektförderung, die enge Begleitung ausgewählter Projekte und durch Aktivitäten im Bereich Wissensaufbau- und -transfer erreicht werden. Entscheidend ist diesbezüglich eine Sensibilisierung der Tourismusakteure sowie eine themenspezifische Kommunikation. Dazu sollen die bestehenden Instrumente, wie das Tourismus Forum Schweiz, der Innotour Newsletter Insight oder die Innotour Wissenstransferanlässe «walk the talk», gezielt eingesetzt werden. Im Bereich Nachhaltigkeit wird diesbezüglich bspw. die enge Zusammenarbeit der Tourismuspolitik des Bundes mit anderen Sektoralpolitiken, insbesondere der Landschafts- und Pärkepolitik sowie der Baukulturpolitik von besonderer Bedeutung sein (siehe dazu Aktivität 7 aus der Tourismusstrategie des Bundes «Baukultur, Landschaftsqualität und Biodiversität erhalten und in Wert setzen»). Im Bereich Digitalisierung kommt u.a. dem Wissensaufbau und dem Monitoring eine besondere Bedeutung zu (siehe dazu Aktivität 12 aus der Tourismusstrategie des Bundes «Monitoring strategischer Digitalisierungsthemen sicherstellen») und im Bereich Städte- und Geschäftstourismus wird von Bedeutung sein, dass eine enge Abstimmung der Aktivitäten der Tourismuspolitik des Bundes mit jenen von Schweiz Tourismus stattfindet (siehe dazu Aktivität 15 aus der Tourismusstrategie des Bundes «Wiederbelebung des Städte- und Geschäftstourismus unterstützen»).

1.4 Begründung

Der Bedarf für Recovery Massnahmen im Tourismus ergibt sich insbesondere aus der besonderen Betroffenheit des Tourismus durch die Covid-19-Pandemie. Für das Jahr 2020 resultierte ein historischer Einbruch der Nachfrage im Schweizer Tourismus. Die Logiernächte in der Hotellerie gingen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent zurück (ausländische Gäste: -66.1%, Schweizer Gäste: -8.6%). Auch im Jahr 2021 sind die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Tourismuswirtschaft schwerwiegend. Reiserestriktionen, sanitäre Massnahmen und Schutzkonzepte bis hin zu Betriebsschliessungen haben dem Schweizer Tourismus zugesetzt resp. setzen ihm nach wir vor zu. Seit dem Frühling 2021 profitiert der Schweizer Tourismus von den schrittweisen Lockerungen der Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Auch in den städtischen Gebieten ist seit den Öffnungsschritten eine Zunahme der Nachfrage zu spüren. Trotzdem gingen die Hotellogiernächte im ersten Halbjahr 2021 gegenüber der gleichen Periode im Jahr 2019 um 39 Prozent zurück. In der Sommersaison 2021 (Mai – August) sind die Hotellogiernächte im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent gestiegen. Die Anzahl Hotellogiernächte liegen jedoch immer noch 24 Prozent unter dem Niveau von vor der Covid-19-Pandemie. Die Ergebnisse der Bergbahnen zeigen für den Sommer 2021 ein ähnliches Bild. Sowohl die Ersteintritte als auch die Umsätze liegen rund 30 Prozent unter der Sommersaison 2019.

Besonders der Tourismus in den Städten ist stark von der Covid-19-Pandemie betroffen. Die Zahl der Hotellogiernächte ist in den städtischen Gebieten im Jahr 2020 um rund 60 Prozent eingebrochen. Gründe dafür sind die ausbleibenden Gäste aus den Fernmärkten sowie die Einbrüche im Geschäftstourismus resp. im MICE-Bereich (Meetings, Incentive, Conventions and Events). Auch auf Destinationsebene fiel die Nachfrageentwicklung unterschiedlich aus. Destinationen, welche stark auf internationale Gäste ausgerichtet sind (z.B. Engelberg oder Interlaken), litten überdurchschnittlich unter der Pandemie.

Die weitere Entwicklung der Tourismusnachfrage bleibt abhängig vom Verlauf der Covid-19-Pandemie sowie von den sanitarischen Massnahmen wie z.B. Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften. Gemäss aktueller Prognose der KOF Konjunkturforschungsstelle vom Oktober 2021 kann für die Wintersaison 2021/22 im Vergleich zum Vorjahr mit einer deutlichen Erholung der Nachfrage gerechnet werden. Das Nachfrageniveau vom Winter 2018/19 wird jedoch noch nicht erreicht. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass sich die Erholung ab dem kommenden Jahr weiter fortsetzt. Gemäss der aktuellen Einschätzung der KOF dürfte das Niveau von vor der Covid-19-Pandemie im Tourismusjahr 2023 knapp noch nicht erreicht werden. In Bezug auf den Geschäftstourismus (insb. MICE-Bereich) ist denkbar, dass das Niveau von vor der Covid-19-Pandemie gar nicht bzw. für lange Zeit nicht mehr erreicht wird.

Im Gegensatz zu anderen Branchen ist für den Tourismus nach dem Abklingen der akuten Pandemiephase somit nur mit einer allmählichen Erholung der Nachfrage zu rechnen. Die Tourismusbranche ist entsprechend besonders stark und auch besonders lang von der Covid-19-Pandemie betroffen, weshalb aus Sicht des Bundesrates die touristische Innovationsförderung befristet gestärkt werden soll.

1.5 Umsetzung

Die Massnahme wird befristet auf 2023 bis 2026. Von ihr profitieren alle Projekte, welche ab Inkraftsetzung der befristeten Gesetzesanpassung neu unterstützt werden, allerdings nur für diejenigen Kosten, welche von Anfang 2023 bis Ende 2026 anfallen. Gesuche entsprechend der neuen Fördermöglichkeiten können ab dem Beginn der Referendumsfrist beim SECO eingereicht werden. Unterstützungszusagen durch das SECO werden aber erst ab Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen durch den Bundesrat erfolgen.

Zudem können auch Projekte, welche zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen bereits am Laufen sind, für diejenigen Kosten, welche ab Anfang 2023 bis Ende 2026 anfallen, von der Massnahme profitieren. Mit der Möglichkeit, dass auch laufende Projekte zusätzlich unterstützt werden können, soll ein Förderunterbruch verhindert werden. Dieser dürfte eintreten, falls nur neue Projekte von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren würden. Dies deshalb, da die Gefahr besteht, dass Projektträger, welche bei ihren Projekten keine hohe zeitliche Dringlichkeit sehen, auch von den in Aussicht gestellten höheren Förderanreizen (70%- statt 50%-Finanzierung) profitieren möchten und entsprechend die Lancierung ihrer Projekte hinausschieben würden. Dies hätte zur Folge, dass die Massnahme kontraproduktiv wirkt und einen negativen Effekt auf die Innovationstätigkeit der Tourismusbranche hätte. Einen derartigen Förderunterbruch gilt es auch vor dem Hintergrund der Tatsache zu verhindern, dass es aufgrund des notwendigen politischen Prozesses durchaus zu Verzögerungen oder Abänderungen der Massnahme kommen kann. Zudem kann auch inhaltlich begründet werden, weshalb laufende Projekte profitieren sollten. So zeigen sich die Auswirkungen der Covid-19- Pandemie in der Innovationsförderung über Innotour bereits jetzt (bspw. eingeschränkter finanzieller Spielraum für Innovationsprojekte) und somit nicht ausschliesslich in der Zukunft (siehe Kapitel 1.2.2). Mit dem Recovery Programm soll die Innovationsfähigkeit erhalten werden. Entsprechend kann das Ziel der Massnahme nicht nur die Lancierung neuer Projekte sein, sondern auch die Unterstützung laufender Projekte.

Bereits heute sind im Innotour-Vollzug bei laufenden Projekten Projektanpassungen möglich. Die Projektträgerschaft muss in solchen Fällen beim SECO einen Antrag einreichen und begründen, weshalb eine Projektanpassung und bei höheren als ursprünglich geplanten Projektkosten allenfalls auch eine Zusatzfinanzierung notwendig sind. Das SECO nimmt dabei stets eine Einzelfallprüfung