Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/105: Änderung des Bundesgesetzes über Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus · 8 Seiten

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sie als einziger Akteur aus der Vernehmlassung ab, dies primär aus finanzpolitischen Überlegungen. Zwei übrige Teilnehmende erwarten Anpassungen an der Vorlage.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Gesetzesanpassung grossmehrheitlich begrüsst wird und die besondere Betroffenheit der Tourismusbranche durch die Pandemie anerkannt wird.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung nach Adressaten

3.1 Kantone

Von den 26 zur Stellungnahme eingeladenen Kantonen nahmen 24 (AG, AR, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OB, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) zur Vorlage Stellung. Die Kantone begrüssen allesamt den Vorschlag zur Gesetzesanpassung und sind grundsätzlich damit einverstanden.

Zahlreiche Kantone (AG, BS, BE, FR, GL, JU, LU, NW, OW, TI, VD, ZG, ZH) begründen

ihre Zustimmung zur Vorlage mit der Tatsache, dass der Tourismussektor besonders stark von der Covid-19-Pandemie betroffen sei. Vier Kantone (BS, GE, GL, ZH) betonen insbesondere die Betroffenheit der Städte und/oder des Geschäftstourismus. Der Kanton GE bedauert, dass spezifische Massnahmen für die Unterstützung des Geschäftstourismus fehlen würden. Drei Kantone (GL, LU, OW) erwähnen zudem die starke Betroffenheit von Destinationen, die stark auf internationale Gäste ausgerichtet sind. Der Kanton BE erwähnt, dass insbesondere bei der internationalen Nachfrage nur mit einer verzögerten Erholung zu rechnen sei.

Acht Kantone (AI, BS, SG, SH, TI, UR, VD, ZH) gehen ebenfalls auf die besondere Betroffenheit ein und erwähnen dabei Herausforderungen wie, dass die Eigenkapitalbasis eine Herausforderung darstelle, es an finanziellen Mitteln fehle womit die Schwierigkeit bestehe Projekte zu initiieren und fortzuführen, und dass die Branche insgesamt an Innovationskraft eingebüsst habe.

Zudem äussern sich einige Kantone zu Teilelementen der Vorlage. Der Kanton AG begrüsst die vorgeschlagenen thematischen Schwerpunkte, während der Kanton FR insbesondere den Fokus auf den Städtetourismus begrüsst. Die Kantone BE und FR begrüssen die Abstützung auf ein bewährtes Förderinstrument und der Kanton SG begrüsst die zeitliche Befristung. Die Kantone TI und VD begrüssen, dass auch laufende Projekte von der Vorlage profitieren können.

Des Weiteren haben die Kantone zahlreiche Hinweise formuliert sowie einige Änderungsanträge gestellt.

Der Kanton GL weist darauf hin, dass es eine klare Definition brauche, welche Kosten anrechenbar seien. Zudem stellt der Kanton GL einen Änderungsantrag zu Artikel 5a Absatz 3. Gemäss Vernehmlassungsvorlage wird als Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe der gewichtete Durchschnitt genommen. Diese Methode stelle eine grobe Schätzung und nicht den effektiven Beitrag dar. Die Höhe des Beitrags solle sich nach den effektiven Kosten und Beitragssätzen richten.

Der Kanton JU weist darauf hin, dass die Wirkung gemessen werden müsse und wenn notwendig die Massnahmen verlängert werden sollten. Zudem solle überprüft werden, ob die Unterstützung von Coachingprogrammen allenfalls in die Gesetzesänderung integriert werden könne.

Zudem weist der Kanton JU darauf hin, dass bei verschiedenen touristischen Unterstützungsprogrammen die Mittel nicht genutzt wurden und bezieht sich dabei insbesondere auf