Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/105: Änderung des Bundesgesetzes über Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus · 8 Seiten
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Gemäss SGB sei das Personal gerade im Tourismus als Dienstleistungsbranche einer der Schlüsselfaktoren. Wichtig seien namentlich eine gute Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen. Der Gesamtarbeitsvertrag sei im Gastgewerbe unerlässlich für die Branche und die Grundlage für die Nachhaltigkeit von Innovations- und Fördermassnahmen. Ergänzend sollten nun gegen Ende der Krise zusätzliche Aus- und Weiterbildungsmassnahmen ergriffen werden.
3.5 Weitere interessierte Kreise
Von den weiteren interessierten Kreisen haben sich HotellerieSuisse, GastroSuisse, das Netzwerk Schweizer Pärke, Seilbahnen Schweiz (SBS) und der Schweizer Tourismus-Verband (STV) zur Vorlage geäussert. Die fünf Akteure begrüssen die vorgeschlagene Gesetzesänderung grundsätzlich. Die Stellungnahmen sind grossmehrheitlich deckungsgleich.
Dabei argumentieren die fünf Vernehmlassungsteilnehmenden besonders mit der grossen Betroffenheit der Tourismusbranche als Ganzes bzw. der jeweiligen Teilbranchen Hotellerie (HotellerieSuisse), Gastronomie (GastroSuisse) und Seilbahnen (SBS). Die Liquidität vieler Betriebe habe sich während der Pandemie zusehends verschlechtert, worunter die Innovations- und Investitionsfähigkeit des gesamten Sektors gelitten habe. Als unverständlich wird erachtet, dass die Projekte erst ab 2023 von den zusätzlichen Geldern profitieren können, da die Liquiditätsengpässe bereits jetzt akut seien und gerade laufende Projekte unter den Auswirkungen der Pandemie leiden würden.
Entsprechend schlagen HotellerieSuisse, GastroSuisse, das Netzwerk Schweizer Pärke,
SBS und der STV folgende Anpassung vor: Die Massnahme solle schneller in Kraft treten. Auch Projekte, welche bereits im 2022 enden, lanciert wurden oder noch lanciert werden sollen von einem Bundesanteil von 70 Prozent profitieren. Entsprechend seien die Absätze 1, 3 und 4 in Artikel 5a so anzupassen, damit der gesamte Zeitraum 2022-2026 berücksichtigt wird. HotellerieSuisse fordert als Stichtermin April 2022.
Ferner seien jene Bestimmungen anzupassen, welche an die bestehenden Projekte höhere Anforderungen stellen als an neue Vorhaben. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb laufende Projekte nachweisen müssen, dass mit einer Erhöhung des maximalen Bundesanteils auf 70 Prozent ein zusätzlicher Nutzen generiert werde. Die Begründung, dass damit Mitnahmeeffekte verhindert werden sollen, greife nicht.
Entsprechend schlagen HotellerieSuisse, GastroSuisse, das Netzwerk Schweizer Pärke,
SBS und der STV folgende Anpassung vor: In Artikel 5a Absatz 2 Buchstabe b seien die Ziffern 1 und 2 zu streichen, damit der Nachweis durch den Beitragsempfänger entfalle.
3.6 Andere
Das Centre Patronal (CP) begrüsst die Vorlage. Es wäre jedoch wünschenswert, vor allem Projekte zu bevorzugen, die darauf abzielen, die von der Krise am stärksten betroffenen Sektoren wiederzubeleben, d.h. hauptsächlich den Tourismus in den Städten, den Geschäftstourismus und auch den Kongresstourismus. Im Entwurf würden jedoch keine spezifischen Massnahmen für diese Sektoren ausdrücklich erwähnt, was anzupassen sei.
Ebenfalls zur Vorlage geäussert haben sich Pro Natura sowie der Schweizerischer Verband der Umweltfachleute (SVU). Die beiden Stellungnahmen sind grossmehrheitlich deckungsgleich.
Pro Natura und der SVU anerkennen die volkswirtschaftliche, gesellschaftliche und landschaftsökologische Bedeutung des Tourismus. Aus Sicht von Klima, Umwelt und Biodiversität bestehe ein ambivalentes Verhältnis zur touristischen Nutzung durch den Menschen. Es