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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten

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Eigenmittelverordnung

Anhang 5 Ziff. 5.1, 5.1a, 5.2 Bst. b, 5.3, 6.1a, 6.1b und 6.2

RSF-Kategorien Gewichtungs-

faktor (in %)

5.1 Lastenfreie Hypothekarforderungen für Wohnliegenschaften mit ei- 65

nem Belehnungsgrad von maximal 60 % sowie mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder mehr und einem Risikogewicht von maximal 35 % nach Anhang 3 Ziffern 3.1 und 3.2 ERV64 in Verbindung mit den Artikeln 66a und 72c Absatz 6 ERV65

5.1a 85 % der lastenfreien Hypothekarforderungen für Wohnliegenschaf- 65

ten mit einem Belehnungsgrad von über 60 % sowie mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder mehr und einem Risikogewicht von maximal 35 % nach Anhang 3 Ziffer 3.1 ERV in Verbindung mit den Artikeln 66a und 72c Absatz 6 ERV

5.2 Alle übrigen lastenfreien Einlagen sowie Ausleihungen:65

b. mit einem Risikogewicht von maximal 35 % nach Anhang 2 und 3 ERV;

5.3 Aktiva, die für weniger als ein Jahr belastet sind und unter die RSF- 65

Kategorien 5.1, 5.1a und 5.2 fielen, wenn sie lastenfrei wären

6.1a Lastenfreie Hypothekarforderungen für Wohnliegenschaften mit ei- 85

ner Restlaufzeit von einem Jahr oder mehr und einem Risikogewicht von mehr als 35 % nach Anhang 3 Ziffern 3.1 und 3.2 ERV in Verbindung mit den Artikeln 66a und 72c Absatz 6 ERV

6.1b 15 % der lastenfreien Hypothekarforderungen für Wohnliegenschaf- 85

ten mit einem Belehnungsgrad von über 60 % sowie mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder mehr und einem Risikogewicht von maximal 35 % nach Anhang 3 Ziffer 3.1 ERV in Verbindung mit den Artikeln 66a und 72c Absatz 6 ERV

6.2 Sonstige lastenfreie, nicht notleidende Einlagen sowie Ausleihun- 85

gen mit einem Risikogewicht von mehr als 35 % nach Anhang 2 oder 3 ERV und mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder mehr,

ohne Einlagen bei Finanzinstituten sowie Ausleihungen an diese

Anhang 1

Der bisherige Anhang 1 wird zu Anhang 1a.

Die LiqV erhält neu den Anhang 1 gemäss Beilage.

64 SR 952.03

65 SR 952.03