Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen

können sich die Finanzierungskosten je nach Geschäftsausrichtung zwischen den Banken oder innerhalb der einzelnen Geschäftsfelder neu verteilen oder über die Zeit verändern. Dies ist auf die höhere Risikosensitivität der angepassten Regulierung zurückzuführen. Im Bereich der Marktrisiken erwarten viele Banken bei unveränderten Portfolios eine deutliche Zunahme der risikogewichteten Aktiven und damit grundsätzlich der Finanzierungskosten. Im Bereich der Kreditrisiken sind insgesamt keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten. Während die risikogewichteten Aktiven für grundpfandgesicherte Kredite insgesamt sinken, sind bei Krediten für hochbelehnte Liegenschaften sowie im Wohnrenditebereich höhere Risikogewichte zu erwarten. Ebenso nehmen die Risikogewichte für Unternehmenskredite mit schlechtem Rating zu.

Die Gesellschaft, notabene die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Einlegerinnen und Einleger, wird durch die Vorlage entlastet: Eine risikosensitivere Eigenmittelunterlegung verbessert die Internalisierung der durch Banken im Falle ihres Zusammenbruchs generierten (externen) Kosten und trägt so zur Vermeidung solcher Kosten bei.

Potenziell ebenfalls von der Reform betroffen sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer, Miethaushalte oder Unternehmen. Veränderte Risikogewichte lassen einerseits eine Kostenweitergabe an stark belehnte Kreditnehmende und solche mit schlechtem Rating sowie andererseits verbesserte Konditionen für Kreditnehmende mit geringem Risiko erwarten. Ebenso ist eine angepasste Kreditvergabepraxis möglich. Auf Kreditebene veränderte Eigenmittelanforderungen werden aber erfahrungsgemäss nur in abgeschwächtem Umfang an Kreditnehmende weitergegeben. Insgesamt sind deshalb zwischen Einkommens- und Vermögensklassen, Generationen oder zwischen mietenden und selbstnutzenden Haushalten keine wesentlichen Verteilungswirkungen zu erwarten.

7.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Aufgrund vorübergehend reduzierter Unternehmensgewinne von Banken können sich die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden einmalig um bis zu 130 Millionen Franken mindern. Diesen Kosten stehen jedoch wiederkehrende Kosteneinsparungen der öffentlichen Hand sowie von Gläubigerinnen und Gläubigern gegenüber. Diese Kosteneinsparungen resultieren aus der verringerten Wahrscheinlichkeit von Bankenzusammenbrüchen. Dazu dient insbesondere eine risikosensitivere Eigenmittelunterlegung, durch welche Banken besser vor Risiken im Immobiliensektor geschützt werden. Eine Break-Even-Analyse zeigt auf, dass bereits eine geringfügige Steigerung der Stabilität des Finanzsystems ausreicht, damit die Vorlage gesamtwirtschaftlich eine profitable Investition darstellt. Eine dafür ausreichende Steigerung der Stabilität des Finanzsystems erscheint gestützt auf die Kosten historischer Bankenzusammenbrüche und aufgrund der risikosensitiveren Eigenmittelunterlegung plausibel.

Gesamtwirtschaftlich werden aufgrund der Vorlage einmalige Nettokosten von knapp 900 Millionen Franken erwartet. Wiederkehrend wird hingegen ein jährlicher Nettonutzen von 60 Millionen Franken geschätzt. Unter den der RFA zugrundeliegenden, vorsichtigen Annahmen kann die volkswirtschaftliche Investition einer nationalen Umsetzung von Basel III final somit innert fünfzehn Jahren amortisiert werden.