Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen

6.1.4 E-FINIV Artikel 66 Organisation

Absatz 5

Dieser neue Absatz bildet für kontoführende Wertpapierhäuser das Pendant zu Art. 12 Abs. 5 BankV. Es wird auf dessen Erläuterungen verwiesen.

Artikel 68 Risikomanagement und interne Kontrolle

Absatz 6

Dieser neue Absatz bildet für kontoführende Wertpapierhäuser das Pendant zu Art. 12 Abs. 5 BankV. Es wird auf dessen Erläuterungen verwiesen.

6.1.5 E-FinfraV Artikel 48 Eigenmittel

Absatz 1 erster Satz

In Art. 42 E-ERV werden die verschiedenen Risikoarten nicht mehr explizit einzeln aufgeführt. Daher wird dies bei diesem Verweis auch entsprechend der Neuformulierung von Art. 42 angepasst.

Artikel 56 Eigenmittel

Absatz 1 erster Satz

In Art. 42 E-ERV werden die verschiedenen Risikoarten nicht mehr explizit einzeln aufgeführt. Daher wird dies bei diesem Verweis auch entsprechend der Neuformulierung von Art. 42 angepasst.

Artikel 104 Eigenmittel

Absatz 1 Buchstabe e

Die Struktur des Art. 4 E-ERV wird angepasst, weshalb dies Änderung an dieser Stelle nachzuvollziehen ist.

Anhang 4 Wertabschläge auf Sicherheiten

Da nur Anhang 2 und neu auch Art. 64a E-ERV Ratings referenzieren, wird der Verweis auf die Anhänge 3 und 4 ERV gestrichen und Art. 64a Abs. 2 E-ERV neu referenziert.

7 Regulierungsfolgenabschätzung

Für diese Vorlage wurde eine ausführliche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) erstellt. Nachfolgend werden die wichtigsten RFA-Prüfpunkte kurz dargelegt. Die ausführliche RFA findet sich im separaten Dokument «Regulierungsfolgenabschätzung zur Umsetzung von Basel III final».

Quantitative Elemente der RFA stützen sich weitgehend auf Erhebungen im Rahmen der QIS sowie auf zusätzliche RFA-Umfragen bei betroffenen Banken. Ergänzt durch bestehende Datenquellen und qualitative Erwägungen behandelt der separate Bericht die standardmässigen RFA-Prüfpunkte.