Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 106 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Nationale Umsetzung der abgeschlossenen Basel-III-Reformen
7.1 Notwendigkeit staatlichen Handelns
Die RFA zeigt auf, dass eine Anpassung der Eigenmittelregulierung im Einklang mit dem globalen Standard für den Bankenstandort Schweiz vorteilhaft ist. Im Nachgang zur globalen Finanzkrise 2008–2009 wurden identifizierte Schwachstellen im internationalen Regulierungssystem bereits teilweise behoben. Basel III final vervollständigt letzte verbleibende, aber durchaus wichtige Themenbereiche des Reformpakets. Die Standardanpassungen im Bereich Marktrisiken adressieren Problembereiche, die während der globalen Finanzkrise auch Schweizer Banken betrafen. Die Standardanpassungen im Bereich Kreditrisiken erscheinen mit Blick auf die bestehenden Risiken am schweizerischen Immobilienmarkt ebenfalls zweckmässig. Zudem ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als kleine Volkswirtschaft mit einem international ausgerichteten Bankensektor eine standardkonforme Bankenregulierung wichtig.
7.2 Handlungsoptionen und Zweckmässigkeit im Vollzug
Die Grundzüge der nationalen Umsetzung wurden von den Behörden vorgängig in Zusammenarbeit mit der Bankenbranche mittels Eckwerten festgelegt. Diese Eckwerte geben unter anderem das Ziel einer mit dem internationalen Standard konformen Umsetzung vor. Zudem besagen sie, dass die nationale Umsetzung über alle Nicht-Grossbanken aggregiert keine wesentliche Veränderung der Kapitalanforderungen bewirken soll.
Zur Gewährleistung eines zweckmässigen Vollzugs geben die Eckwerte vor, dass verbleibende Handlungsoptionen für eine proportionale und kosteneffiziente Umsetzung genutzt werden. In diesem Sinne, und um den Vollzug zweckmässig zu gestalten, wurden zahlreiche Handlungsoptionen geprüft und diverse Vereinfachungen umgesetzt.
Neue und bestehende Vereinfachungen und De-Minimis-Regelungen bewirken, dass die Regulierungskosten der Standardumsetzung soweit als möglich proportional zur Bedeutung und zu den Risiken der Banken anfallen. Diese Massnahmen entlasten insbesondere kleinere Banken. Systemrelevante Banken erwarten im Verhältnis zum Geschäftsaufwand rund dreimal höhere Initialkosten als mittelgrosse und kleine Banken. Tendenziell international orientierte Banken erwarten rund doppelt so hohe Initialkosten wie inlandorientierte Banken.
7.3 Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
Die Auswirkungen von Basel III final treffen in erster Linie die Bankenbranche. Durchgeführte Kosten- und Nutzen-Schätzungen stützen sich entsprechend weitgehend auf Umfrageantworten von Banken. Möglicherweise hat dabei eine gewisse Unsicherheit zur Umsetzung der Regulierung zu tendenziell defensiven (überhöhten) Kostenschätzungen der Banken geführt. Als grobe Grössenangabe für die zu erwartenden Kosten sind die Umfrageresultate jedoch glaubwürdig.
Die Banken erwarten aufgrund der Vorlage gesamthafte Netto-Initialkosten (inkl. Steuereffekt) von rund 720 Millionen Franken. Zudem erwarten sie eine Zunahme der jährlich wiederkehrenden Kosten im Umfang von 80–90 Millionen Franken. Die meisten Banken betrachten die Anpassungen im Bereich der Markt- und Kreditrisiken als die wesentlichsten Treiber von Implementierungs- und Betriebskosten.
Auf der Nutzenseite profitieren Banken bei ihren internationalen Geschäften, insbesondere bei der Vermögensverwaltung sowie am Kapitalmarkt davon, an einem standardkonformen Finanzstandort angesiedelt zu sein. Dieser direkte Nutzen der Banken wird auf jährlich über 100 Millionen Franken geschätzt. Damit übersteigt für die Bankenbranche insgesamt der jährliche Nutzen der Vorlage die jährlichen Kosten.
Die Grossbanken erwarten aufgrund der Vorlage steigende Kapitalanforderungen; aufgrund der bestehenden Eigenmittel sind jedoch kaum zusätzliche Finanzierungskosten zu erwarten. Für die übrigen Banken sind im Aggregat keine zusätzlichen Finanzierungskosten zu erwarten, sich die Kapitalanforderungen dieser Gruppe insgesamt kaum verändern dürften. Hingegen