Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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Vernehmlassung Einleitung

Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)

Nationalstrassenverord-  Aufgrund der Totalrevision der SVV ist es notwendig, die194

nung, NSV (725.111) Verweise im Artikel 2 anzupassen.

Zivildienstverordnung,  Aufgrund der Totalrevision der SVV ist es notwendig, die196

ZDV (824.01) Verweise in Artikel 5 Absatz 1 und in Artikel 6 Absatz 1

Buchstabe c ZDV zu Artikel 14 und 18 SVV anzupassen.

Verordnungen des WBF

Verordnung des WBF  Die Anforderungen an den in biologischen Produkten einge-199

über die biologische setzten Aromen sollen erhöht werden.

Landwirtschaft (910.181)  Aromen sollen als biologisch gekennzeichnet werden dürfen.

 Bei der Herstellung verarbeiteter biologischer Lebensmittel

soll der Einsatz von Ionenaustausch- und Adsorptionsharz-

verfahren nur bei Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung,

Getreidebeikost und anderer Beikost zugelassen werden.

 Die Zulassung des Hinzufügens von konventionellem Hefe-

extrakt oder -autolysat bei der Herstellung biologischer Hefe

soll nur noch bis am 31.12.2023 zugelassen werden.

 In Anhang 3b werden die massgebenden Fassungen der für

Artikel 3c relevanten EU-Verordnungen aktualisiert.

Verordnung des WBF  Die vorgeschlagene Änderung ergibt sich aus der Verord-206

über die Hygiene bei der nung (EU) 2021/382 der Kommission1.

Primärproduktion,  Es werden Hygieneanforderungen festgelegt, um das Vor-

VHyPrP (916.020.1) handensein von Substanzen, die Allergien oder andere uner-

wünschte Reaktionen auslösen können, in Ausrüstungen,

Transportbehältern und Containern, die für die Ernte, zur Beförderung oder zur Lagerung von Lebensmitteln verwendet

werden, zu verhindern oder zu begrenzen. Diese Änderung

betrifft sowohl die Primärproduktion als auch die anderen

Stufen der Lebensmittelkette. Sie wird mittels Verordnungs-

paket «Stretto 4» zum Lebensmittelrecht auch in die Verord-

nung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebens-

mitteln (HyV, SR 817.024.1) aufgenommen werden.

Verordnung des WBF  Aufgrund der Totalrevision der SVV müssen die Verweise in210

über den zivilen Ersatz- Artikel 5 Absatz 1 und in Artikel 7 Absatz 1 ZDV-WBF zu Ar-

dienst, ZDV-WBF tikel 14, 18 sowie 51 Absatz 7 SVV angepasst werden.

(824.012.2)  Aufgrund der Revision der DZV muss der Verweis in Artikel

1 Absatz 1 Buchstabe g ZDV-WBF zu Artikel 55 Absatz 1

Buchstabe g DZV angepasst werden.

Verordnung des BLW

Verordnung des BLW  Die Verordnung wird aufgehoben. Die Bestimmungen der214

über Investitionshilfen IBLV werden als Anhang in die SVV integriert. und soziale Begleitmass-

nahmen in der Landwirt-

schaft, IBLV (913.211)

1 Verordnung (EU) 2021/382 der Kommission vom 3. März 2021 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene hinsichtlich des Allergenmanagements im Lebensmittelbereich, der Umverteilung von Lebensmitteln und der Lebensmittelsicherheitskultur, ABl. L 74 vom 4.3.2021, S. 3.