Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
6.4 Auswirkungen
6.4.1 Bund
Keine wesentlichen Auswirkungen. Die Anpassung der Informationssysteme erfolgt im Rahmen der jährlichen Wartungsrunden.
6.4.2 Kantone
Die Kantone bewilligen neu die Schwarzbrachen zur Sanierung der Flächen mit einem hohen Erdmandelgrasbefall. Zudem müssen die Informationssysteme zur Erfassung der neuen Obstanlagen angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der jährlichen Wartungsrunden. Es sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.
6.4.3 Volkswirtschaft
Dem aus der Praxis gemeldeten Bedarf wird Rechnung getragen. Die Bekämpfung von Erdmandelgras mit geringerem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird gefördert.
6.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderung tangiert das internationale Recht nicht.
6.6 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
6.7 Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage besteht mit Artikel 177 Absatz 1 LwG.