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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 14 Seiten
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vom Ordre des hygiénistes dentaires du Québec gemäss dem Règlement sur les diplômes délivrés par les établissements d’enseignement désignés qui donnent droit aux permis et aux certificats de spécialistes des ordres professionnels (RRQ, c. C-26,
r. 2) ausgestellt wird;
c) folgende Ausgleichsmassnahmen abgeschlossen haben:
i. eine einjährige unselbstständige praktische Erfahrung, mit der das berufliche Fundament, das zur eigenständigen Ausübung des Berufs in der Schweiz verlangt ist, gefestigt werden soll. Diese Phase der praktischen Tätigkeit wird in einer Struktur absolviert, die den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Dentalhygienikerinnen und Dentalhygienikern ermöglicht. Der Arbeitgeber stellt für die praktische Tätigkeit eine Bescheinigung aus, ergänzt durch ein Dokument, das den Erwerb der erforderlichen praktischen Qualifikationen bestätigt.
Die zuständige Schweizer Behörde legt jedoch die Modalitäten und Bedingungen fest, die für die Ausstellung einer solchen Arbeitgeberbescheinigung gelten.
Die erwähnte Dauer gilt für einen Beschäftigungsgrad von 80 bis 100 %, entsprechend der in der Schweiz, in Quebec oder anderswo üblichen Arbeitszeit bei einer Vollzeitbeschäftigung. Bei einem tieferen Beschäftigungsgrad verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend. Für den Anpassungslehrgang ist ein Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % erforderlich.
Die in Absatz c) Buchstabe i) des ersten Absatzes von Artikel 5.2 vorgegebene Dauer der praktischen Erfahrung kann vom Schweizerischen Roten Kreuz unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der gesuchstellenden Person nach ihrem Abschluss verringert werden. Die Berufserfahrung kann im Rahmen einer Arbeitsstelle in Quebec oder anderswo erworben worden sein.
In Quebec:
5.3 Gemäss der Analyse der Berufsqualifikationen, die von der gesuchstellenden Person mit einem Abschluss für das Hoheitsgebiet der Schweiz zur Ausübung des Berufs Dentalhygienikerin bzw. Dentalhygieniker im Hoheitsgebiet von Quebec verlangt sind, sind die wesentliche Unterschiede in Bezug auf die Dauer und die Studienstufe der Ausbildung folgende:
Die schweizerische Ausbildung in Dentalhygiene umfasst keine Behandlungen in den Bereichen operative Zahnheilkunde und Kieferorthopädie.
Aufgrund dieses wesentlichen Unterschieds wurden Ausgleichsmassnahmen festgelegt.
5.4 Um eine Anerkennung der Berufsqualifikationen und damit die rechtliche Befähigung zur Ausübung des Berufs Dentalhygienikerin bzw. Dentalhygieniker in Quebec zu erhalten, müssen gesuchstellende Personen folgende von der zuständigen Quebecer Behörde festgelegten Voraussetzungen erfüllen: