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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 14 Seiten
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7.2 Zur Anwendung dieser Absprache müssen die gesuchstellenden Personen beim Schweizerischen Roten Kreuz folgende Dokumente einreichen:
a) eine amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungsabschlusses, d. h.
des Diploms, das zur vom Ordre des hygiénistes dentaires du Québec ausgestellten Bewilligung berechtigt, gemäss Absatz b) von Artikel 5.2;
b) eine amtlich beglaubigte Kopie der vom Ordre des hygiénistes
dentaires du Québec ausgestellten Bewilligung;
c) einen Identitätsausweis;
d) für gesuchstellende Personen mit Berufserfahrung gegebenenfalls
Arbeitszeugnisse sowie Kursbestätigungen für besuchte Weiterbildungen, damit die Behörde über eine Verkürzung der Dauer der in Absatz c) von Artikel 5.2 vorgesehenen praktischen Erfahrung entscheiden kann.
In Quebec:
7.3 Die Gesuche um Anerkennung der Berufsqualifikationen müssen an folgende Adresse gerichtet werden:
Secrétaire de l’Ordre des hygiénistes dentaires du Québec,
606, rue Cathcart, bureau 700
Montréal (Québec) H3B1K9
7.4 Zur Anwendung dieser Absprache müssen die gesuchstellenden Personen bei der zuständigen Quebecer Behörde folgende Dokumente einreichen:
a) das ordnungsgemäss ausgefüllte Formular für das Gesuch um Anwendung der Absprache;
b) eine amtlich beglaubigte Kopie des Diploms, das zur Ausübung des Berufs Dentalhygienikerin bzw. Dentalhygieniker in der Schweiz berechtigt, gemäss Absatz b) von Artikel 5.4;
c) eine Bescheinigung des Schweizerischen Roten Kreuzes, die die berufliche Niederlassung bestätigt und belegt, dass kein Verbot bzw. keine Einschränkung der Berufsausübung oder disziplinarische oder sonstige Massnahmen gegen die gesuchstellende Person vorliegen;
d) einen Identitätsausweis mit Foto;
e) eine Kopie zweier Identitätsdokumente (z. B. Geburtsurkunde, Pass, Fahrausweis);
Um eine reguläre Bewilligung zu erhalten, muss die gesuchstellende
Person dem Ordre des hygiénistes dentaires du Québec zudem folgendes
Dokument liefern:
i. einen Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der in Absatz d) von Artikel 5.4 beschriebenen Ausgleichsmassnahmen.