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Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 14 Seiten
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ARTIKEL 5 – VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERHALT DER RECHTLICHEN BEFÄHIGUNG ZUR AUSÜBUNG IM AUFNAHMEGEBIET
In der Schweiz:
5.1 Gemäss der Analyse der Berufsqualifikationen, die von der gesuchstel-
lenden Person aus Quebec zur Ausübung des Hebammenberufs im Hoheitsgebiet der Schweiz verlangt sind, ist der wesentliche Unterschied in Bezug auf das Praxisfeld folgender:
Die praktische Ausbildung erfolgt in der Schweiz hauptsächlich in einem Spital. Sie ermöglicht die Überwachung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett unter der Verantwortung der Hebamme bei physiologischen Zuständen; dazu gehört in interprofessioneller Zusammenarbeit die Betreuung von Frauen und Neugeborenen mit Risiken oder Krankheiten.
Aufgrund dieses wesentlichen Unterschieds wurden Ausgleichsmassnahmen festgelegt.
5.2 Um eine Anerkennung der Berufsqualifikationen und damit die rechtliche
Befähigung zur Ausübung des Berufs Hebamme in der Schweiz zu erhalten, müssen gesuchstellende Personen folgende vom Schweizerischen Roten Kreuz festgelegten Voraussetzungen erfüllen:
a) im Hoheitsgebiet von Quebec die rechtliche Befähigung zur Ausübung des Hebammenberufs besitzen;
b) im Hoheitsgebiet von Quebec von einer von Quebec anerkannten Behörde den Ausbildungsabschluss Hebamme erworben haben;
c) folgende Ausgleichsmassnahme abschliessen:
i) einen Anpassungslehrgang von mindestens sechs (6) Wochen und höchstens drei (3) Monaten in der Geburtenabteilung eines Kantons- oder Universitätsspitals mit einer Neonatologie und einer vorgeburtlichen Station in der Schweiz. Entspricht der Beschäftigungsgrad nicht einer Vollzeitstelle, ist die Dauer des Anpassungslehrgangs entsprechend anzupassen.
Die in Unterabsatz i) von Buchstabe c) des ersten Absatzes von Artikel 5.2 erwähnte Dauer des Anpassungslehrgangs kann vom Schweizerischen Roten Kreuz unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der gesuchstellenden Person nach ihrem Abschluss festgelegt werden. Die Berufserfahrung kann in Quebec oder anderswo erworben worden sein, und zwar im Rahmen einer Arbeitsstelle, eines Praktikums, einer Forschungstätigkeit oder einer zum Erhalt einer Qualifikation im Zusammenhang mit dem Hebammenberuf ausgeübten Tätigkeit.