Vorlage
Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 14 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
5.3 Gemäss der Analyse der Berufsqualifikationen, die von der gesuchstellenden Person mit einem Abschluss für das Hoheitsgebiet der Schweiz zur Ausübung des Hebammenberufs im Hoheitsgebiet von Quebec verlangt sind, ist der wesentliche Unterschied in Bezug auf das Praxisfeld folgender:
Die praktische Ausbildung in Quebec erfolgt hauptsächlich in einem Geburtshaus (ausserhalb eines Spitals) und ermöglicht die Betreuung der Schwangerschaft und der Geburt sowie die kontinuierliche nachgeburtliche Begleitung unter der Verantwortung der Hebamme, wenn alles normal abläuft. Die meisten Geburten finden ausserhalb des Spitals statt.
Aufgrund dieses wesentlichen Unterschieds wurden Ausgleichsmassnahmen festgelegt.
5.4 Um eine Anerkennung der Berufsqualifikationen und damit die rechtliche Befähigung zur Ausübung des Hebammenberufs in Quebec zu erhalten, müssen gesuchstellende Personen folgende vom Ordre des sages-femmes du Québec festgelegten Voraussetzungen erfüllen:
a) im Hoheitsgebiet der Schweiz die rechtliche Befähigung zur
Ausübung des Hebammenberufs besitzen;
b) im Hoheitsgebiet der Schweiz von einer von der Schweiz
anerkannten Behörde den Ausbildungsabschluss Hebamme erworben haben;
c) folgende Ausgleichsmassnahme abschliessen:
i) einen Anpassungslehrgang von mindestens sechs (6) Wochen und höchstens drei (3) Monaten in einem Geburtshaus mit einem Tätigkeitsumfang, der ausreicht, um die vom Ordre des sages-femmes du Québec festgelegten Ziele zu erreichen. Entspricht der Beschäftigungsgrad nicht einer Vollzeitstelle, ist die Dauer des Anpassungslehrgangs entsprechend anzupassen;
d) den Nachweis ausreichender Französischkenntnisse zur Ausübung
des Berufs erbringen, wie in Artikel 35 der Charta der französischen Sprache (RLRQ, c. C-11) vorgeschrieben.
Die gesuchstellende Person muss ausserdem folgende Bedingungen erfüllen:
• Anmeldung und Besuch des Kurses «La profession sage-femme en contexte québécois», der von der Universität von Quebec in Trois-Rivières im Jahr nach der Annahme des Gesuchs um eine Anerkennung der Berufsqualifikationen vermittelt wird;
• Nachweis einer Qualifikation im Bereich geburtshilfliche Notfälle innerhalb der vorgegebenen Fristen (vom Ordre des sages-femmes du Québec anerkannte Ausbildungen) oder Abschluss einer solchen vor Beendigung des Anpassungslehrgangs;
• Nachweis einer Qualifikation im Bereich fortgeschrittene Reanimation von Neugeborenen mit Intubation und Nabelschnurkatheter innerhalb der vorgegebenen Fristen (vom