Vorlage

Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 14 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 11Fedlex · Vorlage

und folgende des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren beschrieben. Für eine Beschwerde ist eine Zustelladresse in der Schweiz erforderlich.

In Quebec:

9.2 Die gesuchstellende Person kann eine Wiedererwägung der Verfügung

des Verwaltungsrats der zuständigen Quebecer Behörde verlangen, sofern dieser die Anerkennung der Erfüllung einer anderen Voraussetzung als jener der Berufskompetenzen ablehnt, indem sie innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt dieser Verfügung bei der zuständigen Quebecer Behörde einen schriftlichen Antrag auf Wiedererwägung einreicht.

9.3 Die zuständige Quebecer Behörde teilt der gesuchstellenden Person das

Datum der Sitzung, an der ihr Wiedererwägungsantrag behandelt wird, mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Termin per Einschreiben mit.

9.4 Möchte die gesuchstellende Person eine schriftliche Stellungnahme abge-

ben, muss sie diese der zuständigen Quebecer Behörde mindestens zwei (2) Tage vor der Sitzung, an der ihr Wiedererwägungsantrag behandelt wird, zustellen.

Der vom Verwaltungsrat der zuständigen Quebecer Behörden in Anwendung von Absatz 2 des Artikels 86.0.1 des Code des professions gebildete Ausschuss prüft den Wiedererwägungsantrag und stellt innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt des Wiedererwägungsantrags schriftlich eine begründete Verfügung aus.

Dieser Ausschuss setzt sich aus Personen zusammen, die nicht dem Verwaltungsrat der zuständigen Quebecer Behörde angehören.

9.5 Der Entscheid des Ausschusses ist definitiv und muss der gesuchstellen-

den Person innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Datum der Sitzung, an der er gefällt wurde, per Einschreiben zugestellt werden.

ARTIKEL 10 – ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN BEHÖRDEN

Die zuständigen Behörden der Schweiz und Quebecs arbeiten eng zusammen und leisten einander Amtshilfe, um die Anwendung und die gute Funktionsweise der vorliegenden Absprache zu vereinfachen, insbesondere bei der Überprüfung der Richtigkeit und der Echtheit der eingereichten Dokumente.

Im Hinblick auf die Durchführung von Anpassungslehrgängen und die Unterstützung der gesuchstellenden Personen bemühen sich die zuständigen Behörden soweit möglich, sich gegenseitig über mögliche Praktikumsplätze in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu informieren.

Stellen die Vertragsparteien dieser Absprache nach Ausschöpfung aller ihnen zur Verfügung stehenden Mittel fest, dass eine Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Absprache ungelöst bleibt, können sie sich innerhalb einer angemessenen Frist an den bilateralen Ausschuss für die