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Vernehmlassung 2021/124: Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt · 2 Seiten
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742.161 Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV)
Änderung vom...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
Die Verordnung vom 17. Dezember 20141 über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 15a Absätze 1 und 5, 15b Absatz 6, 15c und 95
des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19572 (EBG),
auf Artikel 14 Absatz 3 des Gütertransportgesetzes vom 25. September 20153,
auf Artikel 5 Absatz 2 des Seeschifffahrtsgesetzes vom 23. September 19534 und auf die Artikel 25 Absätze 1 und 5, 26 Absatz 6 und 26a Absatz 1
des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG)5,
in Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG, in der für die Schweiz gemäss Ziffer 3 des Anhangs zum Abkommen vom 21. Juni 19996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr jeweils verbindlichen Fassung
und der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit, in der für die Schweiz gemäss Anhang 1 zum Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse jeweils verbindlichen Fassung7,