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Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 9 Seiten

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Sportförderung. V «%ASFF_YYYY_ID»

II. Verbotene Methoden

1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen

Blutdoping, einschliesslich der Verabreichung oder Wiederzufuhr jeder Menge von autologem, allogenem (homologem) oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft in das Kreislaufsystem, sowie die künstliche Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder der Sauerstoffabgabe namentlich durch Perfluorochemikalien, Efaproxiral (RSR13) und veränderte Hämoglobinprodukte (z.B. Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis, mikroverkapselte Hämoglobinprodukte) und jegliche Form von intravaskulärer Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen durch physikalische oder chemische Methoden.

2. Chemische und physikalische Manipulation

Die tatsächliche oder versuchte unzulässige Einflussnahme, um die Integrität und Validität der Dopingproben, die während der Dopingkontrollen genommen werden, zu verändern. Diese schliessen namentlich ein: den Austausch und/oder die Veränderung der Dopingprobe, z. B. Hinzufügen von Proteasen in eine Dopingprobe.

3. Gen- und Zelldoping

Die folgenden Methoden mit dem Potenzial zur Steigerung der sportlichen Leistung: Übertragung bzw. Verwendung von Nukleinsäuren oder Analoga von Nukleinsäuren, welche Genomsequenzen verändern können und/oder die Genexpression durch einen beliebigen Mechanismus verändern können, namentlich Technologien zu Gen-Editierung, Gen-Inaktivierung, Gen-Transfer; und/oder die Verwendung von normalen oder genetisch modifizierten Zellen.