Vorlage
Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 9 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Sportförderung. V «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 72c Bestimmungen des Dachverbands
1Die Vorkehren im Sinne von Artikel 72b Absatz 1 müssen sich auf Bestimmungen des Dachverbands stützen über:
a. die Verhaltenspflichten, die sich aus der Ethik-Charta des Schweizer Sports ergeben für Trainerinnen, Trainer, Athletinnen, Athleten, Betreuerinnen, Betreuer, Funktionärinnen und Funktionäre sowie Angestellte und Beauftragte in Sportorganisationen, namentlich Bestimmungen über:
1. den Schutz vor Diskriminierung,
2. den Schutz vor physischer Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch,
3. den Schutz vor Überforderung und vor psychischen Persönlichkeitsverletzungen wie Drohung, Demütigung, Belästigung oder Mobbing,
4. den Schutz und die Förderung der ganzheitlichen Entwicklung insbesondere von minderjährigen Athletinnen und Athleten,
5. den Schutz der Umwelt vor übermässigen Belastungen durch Sportausübung,
6. den Schutz des fairen sportlichen Wettkampfs durch die Bekämpfung von Doping, Wettkampfmanipulation und grobe Verletzung der Sportregeln,
7. den Verzicht auf den Konsum von Tabak und Alkohol während des Sports;
b. die Anforderungen an die gute Organisation und Verwaltungsführung von Sportorganisationen, namentlich Bestimmungen über:
1. die Dokumentation und Publikation der wesentlichen, die Sportorganisation und ihre Anspruchsgruppen betreffenden Entscheidungen,
2. die Dokumentation und Publikation der Herkunft und Verwendung ihrer Finanzen,
3. eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen der Sportorganisation,
4. Amtszeitbeschränkungen für Funktionen in den Leitungsorganen der Sportorganisation,
5. den Umgang mit Interessenkonflikten für Personen in Leitungsorganen;
6. Mitbestimmungsrechte von Athletinnen und Athleten in den sie betreffenden Themen,
7. Massnahmen zum Schutz der Daten der Mitglieder und Mitarbeitenden der Sportorganisation,
8. Konzepte und Massnahmen zur Umsetzung der in Buchstabe a erwähnten Verhaltenspflichten;