Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 15 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Sport BASPO
Magglingen, Januar 2022
Änderung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports
Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
1. Ausgangslage
Im Zusammenhang mit negativen Vorkommnissen im Nationalkader der Rhythmischen Gymnastik und des Kunstturnens des Schweizerischen Turnverbandes haben die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur sowohl des Ständerates wie auch des Nationalrates gleichlautende Motionen mit dem Titel "Misshandlungen im Schweizer Sport. Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf- oder Meldestelle" eingereicht (20.4331 und 20.4341). Mit den Motionen wird der Bundesrat beauftragt, eine unabhängige nationale Anlauf- oder Meldestelle aufzubauen. Athletinnen und Athleten sollen sich bei Missbrauchsfällen bei dieser Stelle unter Wahrung ihres Persönlichkeitsschutzes melden können. Der Bundesrat hat die Annahme der beiden Motionen beantragt. Die beiden Parlamentskammern sind diesem Antrag gefolgt.
Unabhängig davon haben die zuständigen Instanzen des Schweizer Sports beschlossen, die bestehenden Meldestellen der verschiedenen Sportverbände in einer unabhängigen nationalen Meldestelle zu vereinen. In Anbetracht der politischen Dringlichkeit des Anliegens wurde entschieden, spätestens per Anfang 2022 eine funktionierende unabhängige nationale Anlauf- und Meldestelle einzurichten.
Basis für die Arbeit dieser Stelle bildet die Ethik-Charta des Schweizer Sports, die einen übergeordneten Wertekatalog darstellt. Gestützt darauf und auf die bestehenden statutarischen Grundlagen der Sportorganisationen wurden ein zentrales, einheitliches Ethik-Statut und ein Meldesystem im Schweizer Sport geschaffen.
Im Ethik-Statut wird festgehalten, welche konkreten Verhaltensweisen im Sport nicht toleriert werden. Es handelt sich dabei um ein eigentliches Disziplinarreglement, in dem nicht nur die konkreten Ethikverstösse, sondern auch die jeweiligen Sanktionen umschrieben und in Grundzügen die wesentlichen Verfahrensbestimmungen festgehalten werden. Die einzelnen Sportverbände werden in geeigneter Weise zu gewährleisten haben, dass sämtliche Personen, die in einer rechtlichen Beziehung zu ihnen stehen, dem Ethik-Statut und dem Meldesystem unterstellt sind.
Ethikverstösse werden durch die Stiftung Swiss Sport Integrity verfolgt werden. Es handelt sich dabei um die bisherige Stiftung Antidoping Schweiz, deren Name und Stiftungszweck aus diesem Grund erweitert wurden.