Vorlage

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 18 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 14Fedlex · Vorlage

Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen AS XXX

2Die sanu und das BAFU bewahren den Katalog mit sämtlichen Aufgaben und Bewertungskriterien für alle Ziele der theoretischen und der praktischen Prüfung auf.

3Für die theoretischen Aufgaben erhalten die Prüfungsstellen vom Register Fachbewilligungen PSM eine Serie von fünf Aufgaben, die gemäss der Tabelle von Ziffer 3.3 per Zufallsverfahren aus dem Katalog ausgewählt wurden. Für jede theoretische Prüfung stellt das Register Fachbewilligungen PSM den Prüfungsstellen eine neue Serie von ausgewählten Aufgaben aus dem Katalog bereit.

4Für die praktischen Prüfungen steht den Prüfungsstellen der Katalog mit sämtlichen Aufgaben und Bewertungskriterien zur Verfügung. Die Examinatorinnen und Examinatoren wählen pro Kandidatin oder Kandidaten nach dem Zufallsprinzip zwei Aufgaben gemäss der Tabelle von Ziffer 3.3 aus.

3.5 Examinatorinnen und Examinatoren

1Mindestens zwei Examinatorinnen und Examinatoren bewerten die praktische Prüfung und legen die Note gemeinsam fest.

2Die theoretischen Prüfungen werden von einer Examinatorin oder einem Examinator gemäss den Bewertungskriterien bewertet. In Grenzfällen sind die Prüfungen von einer zweiten Examinatorin oder einem zweiten Examinator zu beurteilen.

3Nahe Verwandte und aktuelle oder frühere Vorgesetzte der Kandidatinnen und Kandidaten treten bei den Prüfungen als Examinatorinnen und Examinatoren in den Ausstand.

3.6 Bewertung

1Die Prüfungen werden mit einer Note von 6 bis 1 bewertet. Sie werden als genügend erachtet, wenn sie mindestens die Note 4,0 erhalten haben. Es werden nur ganze oder halbe Noten vergeben.

2Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Noten für den theoretischen und den praktischen Teil beide mindestens 4,0 betragen.

3Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss nur dieser Teil wiederholt werden.

3.7 Ausschluss

1Die Prüfungsstelle schliesst Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem der Prüfungsfächer oder in mehreren Prüfungsfächern unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder die Examinatorinnen und Examinatoren zu täuschen versuchen, von der Prüfung aus.

2In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden.

3.8 Ausstellen der Fachbewilligung

Nach bestandener Prüfung wird der geprüften Person eine Fachbewilligung ausgestellt.