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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 18 Seiten
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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen AS XXX
b. er berät das BAFU gegebenenfalls hinsichtlich der Aktualisierung der Anhänge;
c. er schlägt einen Übungskatalog für die Fachprüfungen gemäss Anhang 2 Ziffer 3.3 vor;
d. er wählt alle acht Jahre aus der Liste in Anhang 1 Ziffer 2 die optionalen Themen gemäss Anhang 3 aus, die in den Weiterbildungen zu vermitteln sind.
5Die sanu nimmt innerhalb des Fachprüfungsausschusses folgende Aufgaben und Befugnisse wahr:
a. sie unterstützt den Fachprüfungsausschuss bei seinen administrativen Aufgaben und bei der Organisation seiner Sitzungen;
b. sie koordiniert die Fachprüfungen;
c. sie erstattet dem BAFU jährlich Bericht über die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses, der Prüfungsstellen und der Weiterbildungseinrichtungen.
Art. 7 Prüfungsstellen
Die Prüfungsstellen haben folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. sie führen die Fachprüfungen gemäss Anhang 2 durch;
b. sie bieten in Absprache mit dem Fachprüfungsausschuss Vorbereitungskurse an;
c. sie bestimmen die Examinatorinnen und Examinatoren und schulen sie hinsichtlich ihrer Aufgaben;
d. sie bewahren die Prüfungen der Fachprüfung während mindestens acht Jahren auf.
Art. 8 Weiterbildungseinrichtungen
1Eine Einrichtung wird als Weiterbildungseinrichtung anerkannt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
a. sie verfolgt kein besonderes Interesse im Zusammenhang mit dem Verkauf oder mit der Verkaufsförderung von Pflanzenschutzmitteln;
b. es handelt sich um eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz;
c. sie bietet Weiterbildungen als Präsenzveranstaltungen an, die allen Interessierten zu den gleichen Bedingungen offenstehen;
d. sie bietet Weiterbildungen nach Anhang 3 an;
e. sie hat Zugang zu geeigneter Unterrichtsstruktur und -ausrüstung und setzt Dozierende ein, die über angemessene didaktische und spezifische Qualifikationen verfügen.
2Die Einrichtungen, die über ein Qualitätssicherungssystem im Ausbildungsbereich verfügen, sowie die Stellen der Kantone und des Bundes, die Weiterbildungen