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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 18 Seiten
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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen AS XXX
2Für die vom BAFU erhobenen Gebühren für den Vollzug dieser Verordnung gilt die Chemikaliengebührenverordnung vom 18. Mai 20055.
3Die Fachbewilligung wird erst nach Zahlung der Gebühr ausgestellt oder verlängert.
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 11 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des UVEK vom 28. Juni 2005 über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen6 wird aufgehoben.
Art. 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft:
a. die Artikel 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11 und 12 am 1. Januar 2026;
b. die Artikel 4 und 8 am 1. Januar 2027.
Datum Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation:
Simonetta Sommaruga