Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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Das Agglomerationsprogramm Solothurn strebt eine Konzentration des Verkehrs auf den Autobahnen und Hauptverkehrsachsen an. Entsprechend umfasst das Programm Massnahmen zur Verminderung der Belastung von Siedlungsgebieten. Auch soll die Attraktivität des ÖV mit gezielten Massnahmen gestärkt werden.
Im übergeordneten Schienenverkehr sind Kapazitätsausbauten durch Entflechtungen im Zulauf West zum Bahnhof Bern und zwischen Gümligen und Münsingen vorgesehen. Die Neuerstellung und Ausbau des Bahnhof Bern RBS direkt unter dem Hauptbahnhof Bern führt zu einer markanten Attraktivitätsseigerung. Zusammen mit der Anpassung des Bahnhofs Solothurn wird das Angebot und die Kapazität gesteigert. Die Ausbauten in der Agglomeration führen zu Angebotsverdichtungen im Aaretal, Bern-Belp und Richtung Burgdorf.
Das Agglomerationsprogramm Bern fordert die gezielte Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, namentlich eine siedlungsverträgliche Engpassbeseitigung zwischen Wankdorf und Muri resp. Wankdorf und Grauholz (inkl. Autobahnzubringer Zollikofen).
Massnahmen des STEP Nationalstrassen
Mit der Freigabe des 6-Spur-Ausbaus Luterbach – Härkingen haben die eidgenössischen Räte bereits eine erste Massnahme zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes in der Umgebung Bern/Solothurn verbindlich beschlossen.
In einem nächsten Schritt sollen prioritär Massnahmen im Kern der Agglomeration Bern zur Realisierung gelangen. Der Bundesrat schlägt entsprechend vor, die Projekte Wankdorf – Schönbühl und Schönbühl – Kirchberg dem Ausbauschritt 2023 zuzuweisen. Der Abschnitt Wankdorf – Muri verbleibt in Hinblick auf den Projektierungsstand im Realisierungshorizont 2030. Diese Erweiterungen weisen gute Bewertungsergebnisse auf, gewährleisten den Zugang zu den Siedlungsschwerpunkten und bilden eine ideale Voraussetzung später in Abstimmung mit den Schienenangeboten Verkehrsdrehscheiben zu entwickeln. Zudem ermöglicht das grösstenteils unterirdisch geführte Projekt Wankdorf – Muri eine markante Aufwertung des angrenzenden Siedlungsgebiets.
Ebenfalls notwendig ist eine Kapazitätserweiterung auf dem Abschnitt Weyermannshaus – Wankdorf. Da noch keine konsolidierte und breit abgestützte Lösung vorliegt, muss dieses Projekt dem Realisierungshorizont 2040 zugeteilt werden. Insbesondere stellen die eng beschränkten Ausbaumöglichkeiten des Felsenauviadukts eine wesentliche Hürde dar.
Aufgrund des geringeren Handlungsdrucks erachtet der Bundesrat die Erweiterung der Abschnitte Muri – Rubigen und Kirchberg – Luterbach als zeitlich weniger prioritär.
Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen
Auf dem Abschnitt N6 Wankdorf – Muri ist eine Pannenstreifenumnutzung in Realisierung. Die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen.