Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Auf dem übergeordneten Schienennetz sollen nebst den bis 2025 vorgesehenen Massnahmen (z.B. 4. Gleis Lausanne – Renens, Entflechtung Renens, Kapazitätsausbau Knoten Lausanne) weitere Angebotsverbesserungen zwischen Genf und Lausanne sowie zwischen Cully und Cossonay realisiert werden. Weiter ist eine Fahrplanverdichtung auf der Jura Südfuss-Linie vorgesehen. Für 2035 sind weitere Massnahmen zur Kapazitätssteigerung und Taktverdichtung vorgesehen.

Insgesamt ist vor allem aufgrund der Umsetzung der Massnahmen des Agglomerationsprogramms eine Verschiebung der Verkehrsmittelwahl zu erwarten. Diese wird aber vor allem das städtische Strassennetz entlasten. Auf den sehr stark belasteten Nationalstrassen werden keine spürbaren Entlastungswirkungen auftreten. Erweiterungsmassnahmen auf dem Nationalstrassennetz sind Voraussetzung dafür, dass vorgesehene Massnahmen im Agglomerationsverkehr überhaupt realisiert werden können.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Der Bundesrat trägt dem grossen Problemdruck Rechnung und sieht vor, langfristig das gesamte Nationalstrassennetz im Raum Lausanne/Morges zu erweitern. Prioritär zur Realisierung gelangen soll die Erweiterung auf dem Abschnitt Villars-Ste-Croix

– Cossonay. Die Massnahme ist dem Realisierungshorizont 2030 zugeteilt.

Da die Umfahrung Morges nicht vor 2040 gebaut werden kann, wurde im letzten STEP Nationalstrassen die Erweiterung der N1 im Raum Crissier beschlossen. Dem Realisierungshorizont 2040 sind die Erweiterungen Aubonne – Morges-Ouest und Cossonay – La Sarraz sowie die Umfahrung Morges zugeteilt. Diese Projekte sind aus Sicht der Engpassbeseitigung und zur Lösung der Verträglichkeitsprobleme (Umfahrung Morges) notwendig.

Als derzeit weniger prioritär eingestuft werden die Erweiterungen zwischen Nyon und Aubonne sowie zwischen La Sarraz und Essert-Pittet.

Für den Abschnitt Lausanne – Montreux führte das ASTRA eine Projektstudie durch. Das Ergebnis der Studie zeigt, dass weder grossräumige Umfahrungen noch die prioritäre Behandlung gewisser Teilabschnitte zweckmässig sind. Aus diesem Grund wird der Abschnitt der N9 Vennes – La Veyre (Vevey) aus dem STEP Nationalstrassen entlassen.

Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen

Auf dem Abschnitt N1 Villars-Ste-Croix – Cossonay ist eine Pannenstreifenumnutzung seit Herbst 2020 in Betrieb und hat zu einer spürbaren Entlastung der Stausituation beigetragen.

Auf dem Abschnitt der N1 Aubonne – Morges-Est, N1 La Sarraz – Chavornay, N9 Lausanne-Vennes – Belmont ist je eine Pannenstreifenumnutzung in Planung. Derzeit wird das Ausführungsprojekt erarbeitet.