Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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7-3 Bern – Solothurn

Handlungsbedarf auf den Nationalstrassen

Im Raum Bern wird die Nationalstrasse N6 bis im Jahr 2040 auf dem Abschnitt Ostring – Muri sehr stark überlastet sein (Problemstufe III). Engpässe der Problemstufe II werden zwischen Weyermannshaus und Kirchberg sowie zwischen Wankdorf und Ostring auftreten. Auch dieser Handlungsbedarf gründet auf dem Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum, das jedoch im Vergleich zu den anderen metropolitanen und grossstädtischen Zentren etwas geringer ausfällt.

Der 6-Spur-Ausbau zwischen Luterbach und Härkingen ist von den eidgenössischen Räten bereits verbindlich beschlossen und wird voraussichtlich ab 2022 in die Realisierungsphase treten. Es besteht somit kein weiterer Handlungsbedarf.

Geplante Massnahmen im Agglomerationsverkehr und vorgesehene Ausbauten im Schienenverkehr

Das Ziel des Agglomerationsprogramms Bern ist insbesondere eine verdichtete Siedlungsentwicklung im Agglomerationskern sowie in den Gebieten, die vom ÖV gut erschlossen sind. Hierfür strebt es einen Ausbau und eine Verbesserung des ÖV-Angebots und eine Stärkung der kombinierten Mobilität an. Weiter sind auf dem Strassennetz ein flächendeckendes Verkehrsmanagement sowie gezielte Sanierungen vorgesehen, insbesondere zur besseren Erschliessung der Entwicklungsgebiete Wankdorf und Liebefeld.