Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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zu erwähnen. Für 2035 und später sind weitere Massnahmen zur Kapazitätssteigerung und Taktverdichtung vorgesehen. Dazu gehört der Viertelstundentakt zwischen Genève – La Plaine sowie zwischen Genève – Lausanne. Im weiteren Verlauf wird damit eine dritte Verbindung zwischen Genf und Biel/Bienne geschaffen, die Lausanne umfahren kann.
Strassenseitig sieht das Agglomerationsprogramm langfristig eine Ostumfahrung der Agglomeration Genf inklusive einer teilweise unterirdischen Querung des Genfersees vor.
Insgesamt lässt die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen eine Veränderung des Modalsplits und damit eine gewisse Entlastung der Nationalstrassen erwarten. Diese wird aber bei weitem nicht ausreichen, um die Kapazitätsprobleme auf dem Nationalstrassennetz lösen zu können. Hauptverantwortlich dafür ist die disperse Siedlungsstruktur ausserhalb der inneren Agglomeration, insbesondere im französischen Teil.
Massnahmen des STEP Nationalstrassen
Der Bundesrat schlägt vor, die Nationalstrassenabschnitte zwischen der Verzweigung Perly und dem Anschluss Nyon durchgehend auf 6 Spuren auszubauen. Die Erweiterung der betroffenen Nationalstrassenabschnitte fördert die gewünschte Siedlungsentwicklung nach innen, verbessert den Zugang zur städtischen Agglomeration und schafft Synergien mit den vorgesehenen Massnahmen im Agglomerations- und im Schienenverkehr, in dem sie das städtische Strassennetz vom Verkehr entlastet und dort den nötigen Spielraum schafft für die angestrebten weiteren Verbesserungen des strassengebundenen ÖV sowie des Fuss- und Veloverkehrs.
Um dem grossen Handlungsbedarf Rechnung zu tragen und in Anbetracht der nachgewiesenen Zweckmässigkeit, hat der Bundesrat die betroffenen Erweiterungsprojekte dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zugeteilt. Nebst dem bereits im Rahmen des Programms Engpassbeseitigung verbindlich beschlossenen Erweiterungsprojekt Aéroport – Le Vengeron weisen jedoch keine weiteren Vorhaben eine ausreichende planerische Verbindlichkeit auf, die eine definitive Freigabe erlauben würde.
Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen
Im Raum Genf – Waadt sind auf den Nationalstrassen derzeit keine weitergehenden Massnahmen in Planung.