Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Die Agglomeration Zug setzt auf die Weiterentwicklung eines kompakten Agglomerationskerns. Mit gezielten Infrastrukturmassnahmen, der Teilergänzung der Stadtbahn und der Eigentrassierung von Buslinien soll der ÖV gestärkt werden. Die Agglomeration profitiert zudem von der realisierten Erweiterung der Nationalstrasse zwischen Blegi und Rütihof, die auf dem nachgelagerten Strassennetz Massnahmen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs ermöglichen.

Aus Sicht der übergeordneten Bahninfrastruktur sind insbesondere die im Ausbauschritt 2035 vorgesehenen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Zimmerberg-Basistunnel zu erwähnen. Diese Ergänzung erlaubt ein markant attraktiveres Angebot für den Fern- und Regionalverkehr.

Die Wechselwirkungsanalyse zwischen Schiene und Strasse zeigt gewisse Abhängigkeiten zwischen den Strassen- und den Schienenprojekten. Insgesamt ist durch die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen mit einer gewissen Veränderung der Verkehrsmittelwahl zu rechnen, die sich in geringem Masse auf die Nationalstrassen N2 und N4 auswirken dürfte.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Mit der früheren Realisierung des 6-Spur-Ausbaus zwischen Blegi und Rütihof ist ein erster Schritt zur langfristigen Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen bereits erfüllt.

Mit der im Ausbauschritt 2019 bereits genehmigten Erweiterung der N2 durch den Bypass Luzern inkl. der Ergänzung Süd zwischen Kriens und Hergiswil kann der Engpass innerhalb der Kernagglomeration beseitigt und die raumplanerisch erwünschte Verdichtung nach innen unterstützt werden. Im Weiteren werden zusätzliche Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt, die für den Unterhalt der umfangreichen Kunstbauten dringend benötigt werden.

Die Erweiterung der Nationalstrasse zwischen N14 Rotsee und Buchrain (Ausbau Nord) steht in direkter Abhängigkeit zum Bypass Luzern (und umgekehrt). Daher erarbeitet das ASTRA das Ausführungsprojekt für dieses Vorhaben gleichzeitig mit demjenigen des Bypass Luzern.

Auf dem Abschnitt N14 Buchrain – Rütihof ist ebenfalls eine Erweiterung notwendig. Diese ist jedoch aus Gesamtsicht weniger dringend als andere Projekte und bleibt daher dem Realisierungshorizont 2040 zugewiesen.

Die Erweiterung des Abschnitts Sarnen-Nord – Alpnach – Lopper ist für einen Zeithorizont nach 2040 vorgesehen.

Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen

Keine.