Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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strecken einerseits zu einer Entlastung des bestehenden innerstädtischen Liniennetzes führen und andererseits die Entwicklungsschwerpunkte in und um Basel besser erschliessen. Diese Massnahmen werden ergänzt durch den gezielten Ausbau der Infrastruktur für den Langsamverkehr und Massnahmen am Strassennetz.
Aus Sicht der übergeordneten Bahninfrastruktur ist der Vierspurausbau Liestal zu erwähnen, der zu einer Verdichtung des Angebots ab 2026 führt. Diese S-Bahnzüge werden zu diesem Zeitpunkt nach Frankreich durchgebunden bis Mulhouse. Ausserdem sind im Ausbauschritt 2035 der Fernverkehr-Halbstundentakt Basel – Biel mit Direktzügen bis nach Lausannne und Genève und der 1/4h-Takt ab Aesch bis EuroAirport sowie eine Verbesserung der Publikumsanlage Basel SBB und der Angebotsausbau Waldenburg – Liestal vorgesehen. Im Laufental wird der 1/2h-Takt des Fernverkehrs nach Biel ermöglicht. Die Waldenburgerbahn wird zur Trambahn umgebaut und ermöglicht mit neuen Fahrzeugen einen 1/4h-Takt erhält im Waldenburgertal. Mit der Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs EuroAirport ca. im Jahr 2028 und durchgebundenen S-Bahnen aus Liestal und Aesch wird eine markante Steigerung der Nachfrage erwartet. Insgesamt ist von den vielen und systemrelevanten Massnahmen für den ÖV eine geringfügige Entlastung der Nationalstrassen im Raum Basel zu erwarten. Für die Beseitigung des erwarteten grossen Engpasses werden diese bei Weitem nicht ausreichen.
Massnahmen des STEP Nationalstrassen
Für die Erweiterung der Nationalstrasse N2 zwischen Hagnau und dem Badischen Bahnhof liegt mit dem Projekt Rheintunnel eine konsolidierte und abgestützte Lösung vor. Diese sieht zwei Tunnelröhren mit je zwei Fahrstreifen und eine Anbindung an die Nationalstrasse in Richtung Frankreich und Deutschland vor. Der Bundesrat erachtet die Realisierung des Rheintunnels aufgrund des hohen Problemdrucks als zwingend notwendig und beantragt, das Vorhaben entsprechend dem genehmigten generellen Projekt und dem Projektfortschritt dem Ausbauschritt 2023 zuzuteilen. Zudem berücksichtigt der Ausbau mehrere Grundwasserschutzzonen.
Gleichzeitig oder kurz nach der Inbetriebnahme des Rheintunnels muss aus Sicht des Bundesrats auch der Nationalstrassenabschnitt der N2 zwischen den Verzweigungen Hagnau und Augst erweitert werden. Entsprechend hat der Bundesrat dieses Projekt dem Realisierungshorizont 2030 zugeteilt.
Die Kapazitätserweiterung zwischen Augst und Rheinfelden ist im Hinblick auf die Verkehrsbelastung unumgänglich, jedoch erst sinnvoll, wenn die Probleme im Agglomerationskern gelöst sind. Deren Umsetzung ist daher für den Zeithorizont 2040 vorgesehen.
Bauliche Massnahmen zur besseren Nutzung bestehender Verkehrsflächen
In Hinblick auf die Bewältigung der bestehenden grossen verkehrlichen Probleme ist derzeit ein Projekt zur Umnutzung der Pannenstreifen auf dem Abschnitt N2 Pratteln – Liestal – Verzweigung Rheinfelden in der Ausführungsplanung.