Vorlage
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten
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Art. 6 Bst. b und c
Die folgenden Behörden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 BPI berechtigt, Ausschreibungen für die Verbreitung im SIS zu melden:
b. die kantonalen Justizbehörden, Erbschaftsbehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, soweit sie Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstaben d und e BPI wahrnehmen;
c. die für den Vollzug der Landesverweisung zuständigen Behörden, soweit sie Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c BPI wahrnehmen.
Art. 7 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1, 5, 6, 8 und 9, Bst. f Ziff. 3 und 4, Bst. fbis, Bst. h Ziff. 1 und
2, hbisund hterund i–l
1Die folgenden Behörden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 16 Absatz 2 BPI im Abrufverfahren Zugriff auf Daten im SIS:
a. bei fedpol:
1. die Stellen, die nach den Artikeln 67 Absatz 4 und 68 Absatz 3 AIG4 zuständig sind für den Erlass von Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz,
5. die Stellen, die zuständig sind für Nachforschungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Personen sowie der Bearbeitung von Meldungen über gestohlene, sonst abhanden gekommene oder ungültig gemachte Ausweise,
6. die für die Bearbeitung von biometrischen erkennungsdienstlichen Daten zuständigen Dienststellen,
8. die Zentralstelle Waffen: zur Überprüfung, ob die Person, die eine Bewilligung beantragt, zwecks Auslieferung oder zum Zweck verdeckter Kontrollen, Ermittlungsanfragen oder gezielter Kontrollen gesucht wird, und zur Überprüfung, ob die betreffende Feuerwaffe zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren gesucht wird,
9. die Stelle, die für den internationalen polizeilichen Informationsaustausch bei Sportveranstaltungen zuständig ist für die Informationsgewinnung und den Informationsaustausch im Rahmen einer verdeckten Registrierung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle von Personen, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder der Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit;
f. der Direktionsbereich Zuwanderung und Integration im SEM:
3. für die Identifikation von Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben,
4. um Einbürgerungsanträge zu prüfen.