Vorlage
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten
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Rahmenbeschluss 2002/584/JAI Straftaten nach schweizerischem Recht
22. Terrorismus Schreckung der Bevölkerung, öffentliche
Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch,
strafbare Vorbereitungshandlungen,
kriminelle und terroristische
Organisationen, Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit mit Waffen,
Finanzierung des Terrorismus,
Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat, rechtswidrige Vereinigung (Art. 258– 260bis, 260ter, 260quater, 260quinquies,
260sexies, 275terStGB)
Organisationsverbot (Art. 74 NDG62)
Strafbestimmungen (Art. 2 Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen63)
23. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Diskriminierung und Aufruf zu Hass
(Art. 261bisStGB)
24. Verbrechen, die in die Zuständigkeit Völkermord, Verbrechen gegen die
des Internationalen Strafgerichtshofs Menschlichkeit, schwere Verletzungen fallen der Genfer Konventionen, andere Kriegsverbrechen, Angriffe gegen zivile Personen und Objekte, ungerechtfertigte medizinische Behandlung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und der Menschenwürde, Rekrutierung und Verwendung von Kindersoldaten,
verbotene Methoden der Kriegführung, Einsatz verbotener Waffen, Bruch eines Waffenstillstandes oder des Friedens, Vergehen gegen einen Parlamentär.
Verzögerte Heimschaffung von
Kriegsgefangenen, andere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht (Art. 264, 264a, 264c–264j StGB)
25. Wäsche von Erträgen aus Straftaten Geldwäscherei (Art. 305bisStGB)
62 BG vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst, SR 121
63 BG vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, SR 122