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Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten

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Anhang 1b

(Art. 2 Bst. p)

Straftaten nach schweizerischem Recht, die denjenigen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI48 entsprechen oder gleichwertig sind

Rahmenbeschluss 2002/584/JAI Straftaten nach schweizerischem Recht

1. Vorsätzliche Tötung, schwere Tötung (vorsätzliche Tötung, Mord,

Körperverletzung Totschlag, Tötung auf Verlangen,

Kindestötung), schwere

Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 111–114,

116, 122 und 124 StGB49)

2. Diebstahl in organisierter Form oder Diebstahl und Raub (Art. 139 Ziff. 3 und

mit Waffen 140 StGB)

3. Cyberkriminalität Unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes

Eindringen in ein

Datenverarbeitungssystem,

Datenbeschädigung, betrügerischer Missbrauch einer

Datenverarbeitungsanlage, Erschleichen einer Leistung (Art. 143, 143bis, 144bis, 147 Abs. 1 und 2 sowie 150 StGB)

4. Sabotage Sachbeschädigung, Brandstiftung,

Verursachung einer Explosion,

Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen, Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes, Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 144, 221, 223, 224, 226, 227 und 228 StGB)

5. Betrug Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB)

48 Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, Fassung gemäss ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1.

49 Strafgesetzbuch, SR 311.0