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Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 10 Seiten
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d. Zusicherungen von Wirtschaftsbeteiligten und Akteuren an der Lieferkette und weiteren Geschäftspartnerinnen und -partnern;
e. das Verwenden von anerkannten Standards und Zertifizierungssystemen.
3Die Lieferkettenpolitik hat sich an den Anhängen I und II des OECD-Leitfadens für Konfliktmineralien10 zu orientieren.
Art. 8 Lieferkettenpolitik im Bereich Kinderarbeit
1Das Unternehmen legt in seinem Managementsystem gemäss Artikel 964sexiesAbsatz 1 OR die Lieferkettenpolitik im Bereich Kinderarbeit schriftlich wie folgt fest:
a. Es hält sich an die Sorgfaltspflichten in seiner Lieferkette, wenn es Produkte oder Dienstleistungen anbietet, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden;
b. Es teilt seinen Lieferanten und der Öffentlichkeit aktuelle Informationen über die Lieferkettenpolitik in unmissverständlicher Weise mit und integriert seine Lieferkettenpolitik in die Verträge mit den Lieferanten;
c. Es befolgt die nationalen Gesetzgebungen, die auf Lieferketten anwendbar sind, mindestens aber die ILO-Übereinkommen Nrn. 13811 und 18212;
d. Es geht Hinweisen auf Kinderarbeit nach, trifft angemessene Massnahmen und kommuniziert die Ergebnisse der Massnahmen;
e. Es sorgt dafür, dass Bedenken hinsichtlich Kinderarbeit in seiner Lieferkette gemeldet werden können.
2In der Lieferkettenpolitik sind die Instrumente zu nennen, mit denen das Unternehmen mögliche Fälle von Kinderarbeit in seiner Lieferkette ermittelt, bewertet, beseitigt und verhindert. Dazu bedient es sich namentlich der Instrumente gemäss Artikel 7 Absatz 2.
3Die Lieferkettenpolitik hat sich am Regelwerk ILO-IOE Child Labour Guidance Tool13 zu orientieren.
Art. 9 System zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette im Bereich
Mineralien und Metalle
1Das Unternehmen listet schriftlich in seinem System gemäss Artikel 964sexiesAbsatz 1 Ziffer 3 OR die Produktionsstätten von Mineralien und Metallen in der vorgelagerten Lieferkette auf.
2Das System muss für die einzelnen möglicherweise aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammenden Mineralien und Metalle folgende Informationen enthalten und dokumentieren:
10www.oecd.org > Topics > Corporate governance > Due diligence guidance for enterprises
> OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas
11 SR 0.822.723.8
12 SR 0.822.728.2
13 www.ilo.org/ipec (nur auf Englisch verfügbar)