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Vernehmlassung 2021/28: Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) · 10 Seiten

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Art. 10 System der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette im Bereich

Kinderarbeit

1Das Unternehmen listet schriftlich in seinem System gemäss Artikel 964sexiesAbsatz 1 Ziffer 3 OR die Produktionsstätten sowie die Dienstleisterinnen und Dienstleister in der vorgelagerten Lieferkette auf.

2Das System muss für die einzelnen Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht, folgende Informationen enthalten und dokumentieren:

a. Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung einschliesslich des Handelsnamens;

b. Name und Anschrift der Lieferantin oder des Lieferanten sowie der Produktionsstätten oder der Dienstleisterin oder des Dienstleisters des Unternehmens.

Art. 11 Ermittlung und Bewertung der Risiken

1Das Unternehmen ermittelt und bewertet die Risiken schädlicher Auswirkungen gemäss Artikel 964sexiesAbsatz 2 OR in seiner Lieferkette in den Bereichen Mineralien und Metalle sowie Kinderarbeit unter Berücksichtigung der Lieferkettenpolitiken gemäss den Artikeln 7 und 8 sowie gestützt auf die in den Artikeln 9 Absatz 2 und 10 Absatz 2 erwähnten Informationen.

2Das Unternehmen orientiert sich bei der Ermittlung und Bewertung der Risiken insbesondere am Anhang I des OECD-Leitfadens für Konfliktmineralien16 sowie am Regelwerk ILO-IOE Child Labour Guidance Tool17.

Art. 12 Risikomanagementplan und Massnahmen

1Der Risikomanagementplan gemäss Artikel 964sexiesAbsatz 2 OR ist die schriftliche Reaktion auf die gemäss Artikel 11 ermittelten und bewerteten Risiken.

2Das Unternehmen orientiert sich bei der Erstellung des Risikomanagementplans insbesondere am Anhang I des OECD-Leitfadens für Konfliktmineralien18 sowie am Regelwerk ILO-IOE Child Labour Guidance Tool19.

3Gestützt auf diesen Risikomanagementplan trifft es Massnahmen, um die festgestellten Risiken in der Lieferkette zu beseitigen, zu verhindern oder zu minimieren.

Art. 13 Prüfung im Bereich Mineralien und Metalle

1Die Prüfung gemäss Artikel 964sexiesAbsatz 3 OR erfolgt jährlich in einem Bericht an das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan durch ein Revisionsunternehmen, das

16 www.oecd.org > Topics > Corporate governance > Due diligence guidance for enterprises > OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas

17 www.ilo.org/ipec

18 www.oecd.org > Topics > Corporate governance > Due diligence guidance for enterprises > OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas

19 www.ilo.org/ipec