Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/3: Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern · 12 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1981 über Beiträge für die kantonale
französischsprachige Schule in Bern (Bundesgesetz über Beiträge an die kantonale Schule französischer Sprache in Bern)
[1:] UR, GR, [2:] SPS, [4:] SGB und [5:] Centre patronal finden, dass im Hinblick auf die Förderung der Mehrsprachigkeit nichts gegen die Gesetzesrevision spricht.
3.2.5 Inkohärenz des Bundes gegenüber der Kulturbotschaft
Nach Ansicht von [1:] BE und [5:] Hauptstadtregion Schweiz ist die Revision nicht mit der Kulturbotschaft 2021‒2024 vereinbar, die Massnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit vorsieht. Ihnen zufolge gefährdet die Gesetzesrevision zudem die ECLF als konkrete Massnahme der Unterstützung der Mehrsprachigkeit.
3.2.6 Zuständigkeiten im Bildungsbereich
Gemäss [1:] BE, FR, [5:] Centre patronal und Forum der Zweisprachigkeit rechtfertigt sich der Sonderstatus der ECLF aus historischen Gründen und aufgrund der bedeutenden Anzahl Kinder von Angestellten des Bundes und Organisationen im Interesse des Bundes, die diese Schule besuchen. [1:] BE findet zudem, dass die Schule einem gemeinsamen Willen von Bund und Kantonen entspringt, was ihren Sonderstatus begründet.
[1:] AR hält fest, dass das Schulwesen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt. [1:] SG versteht den Willen des Bundes, die ECLF finanziell zu unterstützen, hält jedoch die Unterstützung nicht mehr für gerechtfertigt, unter anderem aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsordnung.
[2:] SVP ist der Ansicht, dass alle Kompetenzen, die nicht ausdrücklich an den Bund delegiert wurden, bei den Kantonen verbleiben.
3.2.7 Ungleichbehandlung
[1:] ZG macht eine Ungleichbehandlung zwischen französischsprachigen und italienisch- oder rätoromanischsprachigen Bundesangestellten geltend. [2:] SVP sieht eine Ungleichbehandlung zwischen den Bundesangestellten, die in Bern arbeiten, und den Bundesangestellten in anderen Städten (St. Gallen, Bellinzona). Gemäss [1:] SG wäre zu prüfen, ob nicht an anderen dezentralen Orten der Bundesverwaltung französischsprachige Schulen geschaffen werden müssten.
[1:] SG und [5:] BERNBilingue sind der Meinung, dass im Sinne der Gleichbehandlung auch die Eröffnung einer italienischsprachigen Schule in Bern geprüft werden müsste. [5:] BERNBilingue schlägt überdies die Unterstützung anderer Schulen wie der Ecole française internationale de Berne vor.
3.2.8 Mobilität
[1:] ZG und [2:] SVP finden, dass die Bundesangestellten dank der verbesserten Mobilität zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln und/oder die Kinder französischsprachiger Angestellter in einem französischsprachigen Ort in der Nähe von Bern eingeschult werden können.