Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/3: Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern · 12 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1981 über Beiträge für die kantonale
französischsprachige Schule in Bern (Bundesgesetz über Beiträge an die kantonale Schule französischer Sprache in Bern)
[5:] Hauptstadtregion Schweiz, Stadt Bern und Forum der Zweisprachigkeit verlangen, auf die Revision zu verzichten, oder lehnen sie ab.
[5:] Conseil des affaires francophones de l’arrondissement Biel/Bienne, Conseil du Jura bernois und BernBilingue sprechen sich gegen die Revision und für das gültige Gesetz aus.
3.2 Spezifische Punkte
3.2.1 Rechtskonformität
[1:] ZH, FR, BS, VD, VS, GE, [2:] SPS, [4:] SGB und [5:] Centre patronal begrüssen die Tatsache, dass mit der Gesetzesrevision die Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen, die sich seit 1981 weiterentwickelt haben, sichergestellt wird, insbesondere mit den subventionsrechtlichen Vorschriften.
3.2.2 Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber
[1:] ZH, UR, SO, BS, BL, AI, GR, TI, VD, JU, [2:] SP [4:] SGB [5:] Centre patronal erachten die finanzielle Unterstützung der ECLF implizit oder explizit als wichtig für die Arbeitgeberfunktion des Bundes. [1] FR hält es in diesem besonderen Fall für normal, dass der Bund seine finanzielle Hilfe fortsetzt.
3.2.3 Gemeinsame Verantwortung von Bund und Kanton
[1:] VD, GE, [5:] Forum du bilinguisme und CAF/CJB sind der Ansicht, dass die Verantwortung für die ECLF vom Bund und vom Kanton gemeinsam getragen werden muss. [1:] VD und GE finden, dass die Gesetzesrevision diese Zusammenarbeit infrage stellt. [1:] VD fordert, dass die Zusammenarbeit in ihrer jetzigen Form weitergeführt wird.
Gemäss [5:] Hauptstadtregion Schweiz stellt die Revision die ECLF als gut funktionierende Institution infrage.
[1:] BE ist der Ansicht, dass die ECLF bisher eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kanton ist, sowohl was die Beteiligung des Bundes in der Schulkommission als auch an der Finanzierung betrifft. Er fordert, dass diese Verantwortung weitergeführt und im Gesetzesentwurf verankert wird.
3.2.4 Bund als Fördermodell im Sinne von Artikel 70 BV (Mehrsprachigkeit und Diversität)
[1:] BE, FR, TI, VS, JU, [5:] Hauptstadtregion Schweiz, Stadt Bern, Forum der Zweisprachigkeit, CAF/CJB und BERNBilingue sind der Meinung, dass der Bund bei der Unterstützung der Mehrsprachigkeit eine wichtige Rolle zu spielen hat. [1:] BE erachtet die ECLF als konkreten Ausdruck der Förderung der Mehrsprachigkeit.
[1:] BE, FR, VD, VS, JU fordern vom Bund, dass er im neuen Gesetz sein Engagement bekräftigt, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften gemäss Artikel 70 BV zu fördern. [1:] TI schlägt vor, den Gesetzestext mit dem Kanton Bern und den französischsprachigen Kantonen noch einmal zu überprüfen.
Gemäss [2:] SVP ist die ECLF nicht der richtige Ort, um Mehrsprachigkeit und Diversität zu fördern.