Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/3: Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern · 12 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1981 über Beiträge für die kantonale
französischsprachige Schule in Bern (Bundesgesetz über Beiträge an die kantonale Schule französischer Sprache in Bern)
[4:] SGV schlägt vor, Überlegungen anzustellen, wie die Strukturen vereinfacht werden könnten, beispielsweise durch die Angliederung der ECLF an eine andere kantonale Institution.
4 Kommentare zu den einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfs
Die Vernehmlassungsteilnehmer haben keine konkreten Vorschläge für einzelne Gesetzesartikel gemacht. Sie haben jedoch mehrere Punkte hervorgehoben, die im Folgenden artikelweise wiedergegeben werden.
Titel des Gesetzes
[1:] BE fordert, dass der Begriff «Finanzhilfe» im Titel und im Gesetz durch den Begriff «Abgeltung» im Sinne des SuG ersetzt wird, während [5:] Forum der Zweisprachigkeit es für falsch hält, zu schreiben, dass sich die Revision daraus ergibt, dass die Bundesbeiträge den subventionsrechtlichen Bestimmungen zu den Finanzhilfen entsprechen müssen. Die beiden Teilnehmenden gehen davon aus, dass der Bund die ECLF mitgegründet hat und dass sie diesen Grundsatz im Gesetz bekräftigen muss.
Präambel
[1:] BE verlangt, dass das Gesetz auf Artikel 70 BV abgestützt wird. [1:] FR, VD, VS und JU fordern keine direkte Erwähnung von Artikel 70 BV in der Präambel, möchten aber eine Formulierung im Sinne dieses Artikels im Gesetzestext. [1] GE erwähnt nicht direkt die Bundesverfassung, wünscht aber, dass der Bund seine Verantwortung aus Gründen der Sprachenpolitik und des nationalen Zusammenhalts bekräftigt. [2:] SVP erwähnt, dass Artikel 70 BV dem Bund im Bereich der Förderung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften keine Kompetenz verleiht.
Art. 1
Für folgende Vernehmlassungsteilnehmende muss Artikel 1 des Gesetzesentwurfs ergänzt werden: [1:] BE, FR, VD, VS, JU verlangen eine Bestätigung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. [5:] Conseil des affaires francophones erinnert an den symbolischen Wert der ECLF, wonach sie eine der Schlüsselmassnahmen der von Bund und Kanton Bern auf mehreren Ebenen verfolgten Mehrsprachigkeitspolitik ist.
Nach Ansicht von [1:] GR, UR, [2:] SPS, [4:] SGB und [5:] Centre patronal reicht die Gesetzesvorlage aus, um einen Beitrag an die Mehrsprachigkeit und die Diversität zu leisten.
Art. 4
Die Frage der Mitarbeit des Bundes bei der Aufsicht und der Führung der ECLF sowie der Dialog zwischen dem Bund und dem Kanton sind in Art. 4 geregelt. [1:] BE, FR, VD, VS, [5:] Conseil des affaires francophones, Hauptstadtregion und Forum der Zweisprachigkeit verlangen, dass der Bund seine Mitverantwortung für die ECLF bekräftigt. [1:] VD wünscht sich, dass der Bund in der für die Führung und die Überwachung zuständigen Schulkommission vertreten bleibt. [1:] BE verlangt, dass die Gouvernance-Instrumente im Gesetzestext verankert werden. [5:] Gemäss BernBilingue wäre die Zukunft der ECLF in Gefahr, wenn diese ausschliesslich in der Verantwortung des Kantons läge, was letztlich Berns Status als Hauptstadt schwächen würde.