Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten
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Übersicht
In Beantwortung der Motion 18.3383 strebt der Vorentwurf die Einführung des
Rechtsinstituts des Trusts in das Obligationenrecht an. Hierfür sind auch in ande-
ren Erlassen sowie bei der steuerlichen Behandlung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Ziel ist es, Personen und Unternehmen in der Schweiz ein für den Erhalt ihres Vermögens flexibles, zuverlässiges und geeignetes Rechtsvehikel zur
Verfügung zu stellen und dem Finanzplatz neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröff-
nen.
Ausgangslage
Die Schweiz hat bisher kein eigenes Trustrecht. Ausländische Trusts sind jedoch weitverbreitet und stellen eine rechtliche und wirtschaftliche Realität dar. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens im Jahr 2007 werden sie in der Schweiz vollständig anerkannt.
Seit 2016 hat das Parlament drei Vorstösse angenommen, die im Wesentlichen die Einführung eines «Schweizer Trusts» verlangen. Die jüngste, die Motion RK-S 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung», wird mit vorliegendem Bericht umgesetzt. Auch wenn es sich beim Trust in erster Linie um ein Rechtsinstitut des common law handelt, gehen seine Wurzeln bis ins römische Recht zurück. Mehrere Länder mit zivilrechtlicher Tradition haben im Laufe der Jahre den Trust oder ähnliche Gebilde (fiducie, Treuhand) in ihre Gesetzgebung aufgenommen. Diesem europäischen und internationalen Trend folgt die Schweiz mit der beabsichtigten Integration des Trusts in ihre Rechtsordnung.
Bei der Ausarbeitung des Regelungsvorschlags wurde die Verwaltung von einer Expertengruppe für Privatrecht und von einer Arbeitsgruppe für Steuerrecht, je bestehend aus internen und externen Spezialistinnen und Spezialisten, unterstützt. Eine Regulierungsfolgenabschätzung wurde durchgeführt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Projekts zur Einführung eines Schweizer Trusts zu untersuchen. Der 2019 veröffentlichte Bericht erkannte im nicht gedeckten Bedürfnis nach einem tauglichen Instrument für die Vermögensplanung ein Regulierungsversagen. Ein Schweizer Trust könnte diese Lücke schliessen und würde damit neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen sowie eine Chance für den Finanzplatz darstellen.
Inhalt des Entwurfs
Der Vorentwurf sieht eine Einführung des Trusts als neues Rechtsinstitut im Obligationenrecht vor. Der vorgeschlagene Trust trägt die wesentlichen Merkmale eines Trusts nach angelsächsischem Recht und entspricht der Definition des Haager Trust-Übereinkommens. Er ist somit eine echte Alternative für natürliche und juristische Personen, die weder ein ausländisches Rechtsinstitut noch ein Gebilde nach Schweizer Recht in Anspruch nehmen wollen oder können. Der Vorentwurf ist ausserdem nicht bloss einem Modell des ausländischen Rechts nachgebildet, sondern beruht auf