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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
5.3. Info
5.3.1 Systemnummer der FP X B1-B4 nicht auszugsrelevant sowie migrierte PSS-Nummer der FP, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen
war
5.3.2 Angaben zu Ersterfassung
(bezogen auf erstmaliges Speichern einer FP):
5.3.2.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant
5.3.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat
5.3.3 Angaben zu letzter Mutation
(bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes einer FP)
5.3.3.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant
5.3.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat
5.3.4 Ersterfassende Behörde X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Behördenbezeichnung
6. Prozesskontrollnummern (PCN) — B1-B4 nicht auszugsrelevant (wird zur Kennzeichnung erkennungsdienstlicher Daten verwendet, sofern ein Grundurteil oder ein hängiges Strafver-
fahren in VOSTRA erfasst wird)