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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
2.3 Begehungszeiten — B1-B4 alle Auszüge
mit Datum oder Zeitraum
2.4 Angaben zum Alkoholisierungsgrad — B1-B4 B1-B4
(bei allen Strassenverkehrsdelikten, die das Fahren in alkoholisiertem Zustand unter Strafe stellen)
mit Angabe in Promille oder Milligramm
3. Angaben zu den Sanktionen
3.1 Allgemeine Angaben, die bei allen Sanktionen vorkommen
3.1.1 Bezeichnung bzw. Art der Sanktion — B1-B4 alle Auszüge (= sprachliche Umschreibung dieser Sanktion; bei Massnahmen ist die rechtliche Referenzierung Teil der
Bezeichnung)
3.1.2 Kurzbezeichnung — B1-B4 nicht auszugsrelevant (in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die Bezeichnung nach Ziff. 3.1.1 Bezug nimmt)
3.2 Als Sanktion nach Ziff. 3.1 werden auch die in VOSTRA zu erfassenden Fälle des expliziten Verzichts auf eine
Sanktion geführt
3.2.1 Angabe, ob „Schuldspruch mit Absehen von Strafe“ — B1-B4 alle Auszüge mit rechtlicher Referenzierung des Grundes für das Absehen von Strafe
3.2.2 Angabe, ob „Keine Zusatzstrafe“ (vgl. zur Zusatzstrafe Ziff. 3.6.1) — B1-B4 alle Auszüge 3.3 Zusätzliche Angaben, die bei Strafen vorkommen können
3.3.1 Gesamthöhe der Strafe bemessen nach Zeit — B1-B4 alle Auszüge mit lebenslänglich oder Anzahl Jahre, Monate, Tage oder Stunden
3.3.2 Gesamthöhe der Strafe bemessen nach Geld
3.2.2.1 Angabe von Bussenbetrag und Währung, oder — B1-B4 alle Auszüge 3.2.2.2 Angabe von Anzahl Tagessätzen sowie Höhe und Währung des einzelnen Tagessatzes — B1-B4 alle Auszüge 3.3.3 Vollzugsform der Strafe — B1-B4 alle Auszüge Angabe, ob unbedingt, bedingt, teilbedingt
3.3.4 Angaben zu den Probezeiten bei bedingten und teilbedingten Strafen